Kündigungsfrist bei Stellenwechsel zu einer anderen Komune

Begonnen von Mirope, 02.12.2024 13:30

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Mirope

Hallo ihr lieben,
ich benötige mal Euer Schwarmwissen. Gemäß meiner Zugehörigkeit bei meinem Arbeitgeber habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quatalsende. Ich möchte zu einer anderen Komune wechseln,  wo ich dann auch eine Höhergruppierung hätte. Kann in so einem Fall die Kündigungsfrist verkürzt werden. Mein derzeitiger "noch" Arbeitgeber hat kein Interesse daran mich mit einem Auflösungsvertrag frühzeitiger gehen zu lassen. Gibt es hier einen anwendbaren Passus im TVöD. Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
VG
M.H.

FearOfTheDuck

Nein. Gibt es nicht. Also gilt § 34 TVÖD.

Du könntest natürlich zum Wunschzeitpunkt kündigen und beim neuen AG anfangen. Viel Handhabe hätte der alte AG dann nicht.


Miri38

In meiner Personalabteilung sagte man mir, wenn man innerhalb des ÖD in seiner Stadt wechselt, bedarf es keiner Kündigung, du wirst einfach nur "versetzt" in die neue Behörde.

Schokokeks

Zitat von: Mirope in 02.12.2024 13:30
...Ich möchte zu einer anderen Komune wechseln...

Zitat von: Miri38 in 02.12.2024 14:28
In meiner Personalabteilung sagte man mir, wenn man innerhalb des ÖD in seiner Stadt wechselt, bedarf es keiner Kündigung, du wirst einfach nur "versetzt" in die neue Behörde.

Wo steht da was von Wechsel innerhalb einer Behörde?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

FearOfTheDuck

Zumal das in dieser Pauschalität eh Käse ist.