Autor Thema: Kündigungsfrist bei Stellenwechsel zu einer anderen Komune  (Read 1225 times)

Mirope

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo ihr lieben,
ich benötige mal Euer Schwarmwissen. Gemäß meiner Zugehörigkeit bei meinem Arbeitgeber habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quatalsende. Ich möchte zu einer anderen Komune wechseln,  wo ich dann auch eine Höhergruppierung hätte. Kann in so einem Fall die Kündigungsfrist verkürzt werden. Mein derzeitiger "noch" Arbeitgeber hat kein Interesse daran mich mit einem Auflösungsvertrag frühzeitiger gehen zu lassen. Gibt es hier einen anwendbaren Passus im TVöD. Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
VG
M.H.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,478
Nein. Gibt es nicht. Also gilt § 34 TVÖD.

Du könntest natürlich zum Wunschzeitpunkt kündigen und beim neuen AG anfangen. Viel Handhabe hätte der alte AG dann nicht.


Miri38

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
In meiner Personalabteilung sagte man mir, wenn man innerhalb des ÖD in seiner Stadt wechselt, bedarf es keiner Kündigung, du wirst einfach nur "versetzt" in die neue Behörde.

Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
...Ich möchte zu einer anderen Komune wechseln...

In meiner Personalabteilung sagte man mir, wenn man innerhalb des ÖD in seiner Stadt wechselt, bedarf es keiner Kündigung, du wirst einfach nur "versetzt" in die neue Behörde.

Wo steht da was von Wechsel innerhalb einer Behörde?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,478
Zumal das in dieser Pauschalität eh Käse ist.