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Wohnungsfürsorge Erfahrung
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Als ehemalige Bewohnerin einer Wohnungsfürsorgewohnung die von der BIMA verwaltet wurde, kann ich Dir was die Betreuung angeht nur beipflichten. Besorge (und speichere) Dir die Nummer vom Hausmeister, spreche ihn mal darauf an. Und sei immer, immer nett zu ihm. Die können Gold wert sein!
Ansonsten schaue online/ im Mietvertrag, welches BIMA-Büro in Deinem Wohnbereich liegt und rufe dort in der Zentrale an. Es ist zwar ein Geduldsspiel sich durchstellen zu lassen, aber es kann sich lohnen. Ansonsten alles nur schriftlich mit der BIMA klären, die verlieren sonst Informationen oder fühlen sich nicht zur Bearbeitung gezwungen. Den Mietvertrag beim Einwohnermeldeamt vorzulegen halte ich ebenfalls für sinnvoller, als wochenlang auf die Bestätigung zu warten.
Für die Zukunft kann ich Dir nur empfehlen: Nebenkostenabrechnungen unbedingt durchschauen (hier war bei mir der Widerspruch der Regelfall) und alles was man in der Wohnung macht schriftlich absegnen lassen.
Grundsätzlich ist das Angebot der BIMA eine gute Sache, inzwischen tummeln sich aber gerade in Ballungsräumen wie Hamburg zahlreiche externe Mietangebote von Privaten im BIMA-Pool die mit dem eigentlichen Sinn der vergünstigten Wohnraumverschaffung nicht mehr viel zu tun haben. Hier werden inzwischen auch Index-Mietverträge angeboten, welche ich persönlich nur mäßig empfehlen kann.
Stempelritter:
--- Zitat von: BalBund am 04.12.2024 10:24 ---Zur Ummeldung: Da auch die BImA als Vermieter nach Einzug nur 2 Wochen hat um die Bescheinigung auszustellen kann man zur Gemeinde gehen und den MV dort vorlegen. In aller Regel werden die dann nach §54 BMG ein Bußgeldverfahren gegen die BImA einleiten, das beschleunigt auch diesen Fall :-)
--- End quote ---
Ein Scheiß wird dann nach §54 BMG eingeleitet, nichts beweisbar.
orangemitminze:
Erstmal vielen Dank für den Input. Inzwischen konnte ich nach erhöhtem Druck einiges erreichen, auch wenn noch lange nicht alles.
Die BIMA ist anscheinend in Regionen aufgeteilt und die zentrale hilft 0, sie verweisen nur auf die Mitarbeiter der Region.
Die BIMA kann auch Vermieter sein, so wie in meinem Fall. Für die Mülltonnen ist tatsächlich in meinem Fall daher auch die BIMA zuständig. Die zuständigen Mitarbeiter wurden mir auch genannt und diese habe ich auch bereits kontaktiert. Des öffentlichen Dienstes Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen :)
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