Autor Thema: Hilfe - Versetzung steht bevor  (Read 1465 times)

alex69

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Hilfe - Versetzung steht bevor
« am: 02.12.2024 18:24 »
Hallo,
mein Arbeitgeber (Stadt) möchte mich gegen meinen Willen zu einer öffentlich rechtlichen Stiftung der Kommune versetzen. Die Stiftung ist Träger und Eigentümer des Objekts, zu dem ich versetzt werden soll.

Ich unterliege dem erweiterten Kündigungsschutz nach 20 Jahren Zugehörigkeit und knapp 60 Jahren.

Zuletzt hat er versucht, mit eine Stelle bei den Stadtwerken GmbH schmackhaft zu machen. Hier hätte ich aber meine Unkündbarkeit verloren, da die der Tarifvertrag dort nicht vorsieht. Auch meine Erfahrungsstufe 6 wäre in diesem Fall weg gewesen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier Gefahr laufe, ebenfalls meinen Schutz zu verlieren.

Danke für die Hilfe

Casa

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #1 am: 02.12.2024 18:32 »
Bei einer Versetzung wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt.

Sprich mit dem Personalrat. Der klärt dich über die Voraussetzungen einer Versetzung auf und der PR wird sicherlich auch erfragen, warum ausgerechnet du versetzt werden sollst.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

EdekaA11

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #2 am: 02.12.2024 19:04 »
Hallo,
mein Arbeitgeber (Stadt) möchte mich gegen meinen Willen zu einer öffentlich rechtlichen Stiftung der Kommune versetzen. Die Stiftung ist Träger und Eigentümer des Objekts, zu dem ich versetzt werden soll.

Ich unterliege dem erweiterten Kündigungsschutz nach 20 Jahren Zugehörigkeit und knapp 60 Jahren.

Zuletzt hat er versucht, mit eine Stelle bei den Stadtwerken GmbH schmackhaft zu machen. Hier hätte ich aber meine Unkündbarkeit verloren, da die der Tarifvertrag dort nicht vorsieht. Auch meine Erfahrungsstufe 6 wäre in diesem Fall weg gewesen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier Gefahr laufe, ebenfalls meinen Schutz zu verlieren.

Danke für die Hilfe

Warum möchte dich dein Arbeitgeber versetzen? Hattet Ihr in der Vergangenheit Unstimmigkeiten?

alex69

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #3 am: 02.12.2024 19:05 »
Warum ich versetzt werden soll, ist mir schon erklärt worden.

Ich habe mich im Sommer auf eine andere Stelle beworben und hatte auch schon eine Zusage hierfür. Die Stelle sollte zum 01. Januar 2025 besetzt werden. Vertraglich wurde aber noch nichts fixiert, da Arbeitsbereich und Stundenansatz noch nicht feststanden. Meine Kollegin an der neuen Stelle war aber scheinbar von mir nicht angetan und nach einem Konflikt kam es dann auch zu einer Drohung gegenüber mir.

Ich habe dann meine Bewerbung nach dem Vorfall im September zurückgenommen. Ab da ging das ganze los.

Meine Stelle war zu diesem Zeitpunkt bereits vertraglich, ebenfalls zum 1. Januar 25 bereits an eine andere Kollegin vergeben, so dass ich ab 1. Januar nicht mehr hier arbeiten kann. So sieht es zumindest mein Arbeitgeber.

Man hat mir in einem ersten Gespräch Stellen mit geringerer Stundenzahl angeboten die ich ausschlug. Ebenso einen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, der Stadtwerke GmbH.

Mein AG möchte mich nun auf eine Stelle bei der Stiftung versetzen. Da in meinem aktuellen Arbeitsvertrag Tätigkeit und Arbeitsort benannt sind, wird das wohl über eine Änderungskündigung erfolgen. Da hilft auch kein erweiteter Kündigungsschutz. Mein AG meint, er benötige meine Zustimmung zur Versetzung nicht.

Da der erweiterte Kündigungsschutz aber nicht in allen TVÖD Tarifverträgen enthalten ist, kann ich da natürlich rausfallen, falls die Stiftung nicht zum VKA gehört.

Das ganze läuft auch derzeit nicht ganz harmonisch ab.


alex69

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #4 am: 02.12.2024 19:25 »
Bei der Stiftung handelt es sich laut Sitiftungsverzeichnis um eine allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
..

EdekaA11

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #5 am: 02.12.2024 20:50 »
Warum ich versetzt werden soll, ist mir schon erklärt worden.

Ich habe mich im Sommer auf eine andere Stelle beworben und hatte auch schon eine Zusage hierfür. Die Stelle sollte zum 01. Januar 2025 besetzt werden. Vertraglich wurde aber noch nichts fixiert, da Arbeitsbereich und Stundenansatz noch nicht feststanden. Meine Kollegin an der neuen Stelle war aber scheinbar von mir nicht angetan und nach einem Konflikt kam es dann auch zu einer Drohung gegenüber mir.

Ich habe dann meine Bewerbung nach dem Vorfall im September zurückgenommen. Ab da ging das ganze los.

Meine Stelle war zu diesem Zeitpunkt bereits vertraglich, ebenfalls zum 1. Januar 25 bereits an eine andere Kollegin vergeben, so dass ich ab 1. Januar nicht mehr hier arbeiten kann. So sieht es zumindest mein Arbeitgeber.

Man hat mir in einem ersten Gespräch Stellen mit geringerer Stundenzahl angeboten die ich ausschlug. Ebenso einen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, der Stadtwerke GmbH.

Mein AG möchte mich nun auf eine Stelle bei der Stiftung versetzen. Da in meinem aktuellen Arbeitsvertrag Tätigkeit und Arbeitsort benannt sind, wird das wohl über eine Änderungskündigung erfolgen. Da hilft auch kein erweiteter Kündigungsschutz. Mein AG meint, er benötige meine Zustimmung zur Versetzung nicht.

Da der erweiterte Kündigungsschutz aber nicht in allen TVÖD Tarifverträgen enthalten ist, kann ich da natürlich rausfallen, falls die Stiftung nicht zum VKA gehört.

Das ganze läuft auch derzeit nicht ganz harmonisch ab.


Wenn dem so ist, würde ich einen Fachanwalt einschalten der die Lage beurteilt. Damit bist du auf der sicheren Seite, weil das das Verhältnis nicht mehr so ist wie früher.

alex69

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #6 am: 02.12.2024 21:01 »
Rechtsschutzantrag ist schon gestellt.

EdekaA11

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #7 am: 02.12.2024 21:05 »
Rechtsschutzantrag ist schon gestellt.

Ist manchmal erschreckend wie schnell sich die Lage ändern kann. Vorallem bei deiner langen Zugehörigkeit, hätte ich hier mehr Fürsorge vom Arbeitgeber gewünscht. Viel Erfolg und bleib positiv eingestellt.

TVOEDAnwender

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Antw:Hilfe - Versetzung steht bevor
« Antwort #8 am: 02.12.2024 22:36 »
Schau in § 4 TVöD, es könnte sich hier um eine Personalgestellung handeln. Ob diese zulässig ist, müsste in Zusammenhang mit Deinem Arbeitsvertrag geprüft werden.