Hallo zusammen,
als Leiter eines kommunalen Bauhof befinde ich mich in der EG 8 Stufe 4 TVÖD-VKA.
Zusätzlich habe ich eine durchgehende Rufbereitschaft die als Bereitschaftszulage monatlich gezahlt wird.
Vom 01.10.23 bis zum 31.12.24 habe ich eine Zulage für eine höherwertige Tätigkeit lt. § 14 TVOED aufgrund einer Vertreterstelle bekommen.
Somit fielen in den Monaten Juli, August und September auf meinen Abrechnungen folgende Posten an :
- Lohn EG 8 ST 4 TVÖD VKA
- Bereitsschaftszulage
- Zulage § 14 TVÖD HOEWT
- Zuschläge für Nacht-, Sonn und Feiertagsarbeit
die in der Rufbereitschaft entstandenen Arbeitsstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt und nicht direkt vergütet.
Meine Frage ist nun, was von den oben stehenden Zuschlägen in die Berechnung der Jahressonderzahlung einfließt?
Laut Internet alles :
Quelle: haufe.de
Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung
Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.
Berücksichtigt werden
das monatliche Tabellenentgelt
in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile, z. B. Zulage für vorübergehende höherwertige Tätigkeit, Zulage bei Führung auf Probe und Führung auf Zeit, Techniker-, Meister-, Programmiererzulage
nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile, z. B. Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit, Entgelt für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Nicht berücksichtigt werden z. B.
Einmalzahlungen (z. B. Abfindungen)
Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit (Ausnahme: Berücksichtigung für Jahressonderzahlung, wenn im Dienstplan vorgesehen)
Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien
Krankengeldzuschuss
Besondere Zahlungen nach § 23 TVöD/TV-L (vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld)
Zahlung nach dem TV Inflationsausgleich
. Allerdings ist lt. der ausgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages des TVÖD VKA der Punkt 3 des Paragraph 20 (Jahressonderzahlung) entfallen? Was bedeutet dies nun?
Im Moment wurde mit "nur" die 84,51 % der EG 8 Stufe 4 ausgezahlt mit dem Hinweis das noch etwas fehlen würde, und dies mir aufgrund Steuertechnischer Gründe im Januar nachgezahlt werden würde...
Steht irgendwo vernünftig niedergeschrieben welche Zulagen AKTUELL für die Berechnung der Jahressonderzahlung ausschlaggebend sind?
Vielen Dank im Voraus
Gruß der Bauhofleiter
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