Autor Thema: [BY] Berechnung der Pension bei zwischenzeitlicher Tätigkeit in der Wirtschaft  (Read 2194 times)

webdebarbie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo in die Runde,
ich habe einen etwas "untypischen" Lebenslauf - daher möchte ich gerne das Schwarmwissen nutzen, damit ich etwas mehr Klarheit über meine Pensionsbezüge habe...

1984 wurde ich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bestellt (Bad Homburg, Hessen). Bis November 1998 habe ich in Bad Homburg und Frankfurt am Main, zuletzt als Lebenszeitbeamtin, gearbeitet. Dort wurde ich auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen, da ich eine Tätigkeit bei einem Softwarehersteller in der freien Wirtschaft übernommen habe. Meine Pensionsrückstellungen wurden von Frankfurt in die Rentenkasse eingezahlt, ich wurde dementsprechend nachversichert.

Von November 1998 bis März 2010 war ich dann bei diesem Softwarehersteller und ich habe darüber in die Rentenversicherung eingezahlt.

Seit März 2010 bin ich wieder verbeamtet - ich bin nun Kommunalbeamtin in Bayern, Lebenszeit.

Erstaunlicherweise habe ich im Oktober mein "40-jähriges" Dienstjubiläum gefeiert und eine Urkunde bekommen - laut Personalabteilung ist nur der erste Eintritt ins Beamtenleben mit dem 01.10.1984 relevant für die Berechung der Dienstjubiläen, egal, ob man zwischendurch raus war oder nicht - nun ja, das nur am Rande....

Bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten hingegen zählen die 12 Jahre "freie" Wirtschaft nicht mit und ich werde wohl oder übel erst mit 67 aufhören können zu arbeiten.

Nun komme ich zu ein paar Fragen:

Sowohl im Tarifrecht als auch im Beamtenrecht gibt es die Regelung, wenn man 45 Dienstjahre voll hat, kann man ohne Abzüge entweder die Rente einreichen oder in Pension gehen. Durch meinen Wechsel in die freie Wirtschaft komme ich weder für die Rente auf 45 Jahre noch für die Pension. Wenn ich allerdings mein "Berufsleben" zusammenzähle, habe ich keinerlei Zeiten "ohne" Beschäftigung, d. h., ich bin seit 1984 am Arbeiten und damit käme ich im Jahr 2029 auf insgesamt 45 Jahre.

Ich verstehe den Sinn der beiden parallel laufenden Regelungen mit den 45 Jahren, dass der Gesetzgeber möchte, dass 45 Jahre genug sind und man sich Rente/Pension ohne Abzug verdient hat.

Wäre es dann nicht "gerecht", wenn man die beiden Zeiten zusammenzählt und Menschen, die insgesamt 45 Jahre auf dem Buckel haben, auch ohne Abzüge in den Ruhestand schickt?

Da ich wahrscheinlich ein Exot bin mit meiner beruflichen Konstallation, gibt es hier wohl noch keine "Referenzen" - oder vielleicht doch? Hat einer eine Idee?

Zweite Frage:
Hat einer aus der Runde ein paar Tipps für mich, wo ich mich hinwenden kann, um Klarheit über meine Versorgung zu bekommen?

Wenn ich mit 67 Jahren in Pension gehe, dann habe ich
- insgesamt 48 Jahre gearbeitet, davon 12 Jahre in der freien Wirtschaft und 36 Jahre als Beamtin
- davon in Teilzeit (30-Stunden-Woche) in der Zeit von 2010 - 2012, ansonsten Vollzeit.

Bekomme ich mit 67 eine Pension "ohne Abzüge", davon abgezogen allerdings meine Rentenansprüche?
Kann es sein, dass ich insgesamt "weniger" bekomme als wenn ich durchgängig Beamtin gewesen wäre? Ich habe das bisher immer so verstanden, dass ich auf keinen Fall "mehr" bekomme über die Rentenansprüche, sondern eher weniger....

Was wäre denn die beste Anlaufstelle, mich her mal beraten zu lassen?

Vielen Dank und beste Grüße!!

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 304
Ihre Pensionsansprüche aus der ersten Beamtenzeit sind abgegolten mit der Nachversicherung.
Diese zählen für die Berechnung der Rentenzeiten.
Die Pensionsansprüche aus der zweiten Beamtenzeit finden volle Berücksichtigung.
Die Ansprüche aus Rente und Pension werden aufgerechnet und übersteigen die Maximalpension NICHT.

EdekaA11

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Hallo in die Runde,
ich habe einen etwas "untypischen" Lebenslauf - daher möchte ich gerne das Schwarmwissen nutzen, damit ich etwas mehr Klarheit über meine Pensionsbezüge habe...

1984 wurde ich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bestellt (Bad Homburg, Hessen). Bis November 1998 habe ich in Bad Homburg und Frankfurt am Main, zuletzt als Lebenszeitbeamtin, gearbeitet. Dort wurde ich auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen, da ich eine Tätigkeit bei einem Softwarehersteller in der freien Wirtschaft übernommen habe. Meine Pensionsrückstellungen wurden von Frankfurt in die Rentenkasse eingezahlt, ich wurde dementsprechend nachversichert.

Von November 1998 bis März 2010 war ich dann bei diesem Softwarehersteller und ich habe darüber in die Rentenversicherung eingezahlt.

Seit März 2010 bin ich wieder verbeamtet - ich bin nun Kommunalbeamtin in Bayern, Lebenszeit.

Erstaunlicherweise habe ich im Oktober mein "40-jähriges" Dienstjubiläum gefeiert und eine Urkunde bekommen - laut Personalabteilung ist nur der erste Eintritt ins Beamtenleben mit dem 01.10.1984 relevant für die Berechung der Dienstjubiläen, egal, ob man zwischendurch raus war oder nicht - nun ja, das nur am Rande....

Bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten hingegen zählen die 12 Jahre "freie" Wirtschaft nicht mit und ich werde wohl oder übel erst mit 67 aufhören können zu arbeiten.

Nun komme ich zu ein paar Fragen:

Sowohl im Tarifrecht als auch im Beamtenrecht gibt es die Regelung, wenn man 45 Dienstjahre voll hat, kann man ohne Abzüge entweder die Rente einreichen oder in Pension gehen. Durch meinen Wechsel in die freie Wirtschaft komme ich weder für die Rente auf 45 Jahre noch für die Pension. Wenn ich allerdings mein "Berufsleben" zusammenzähle, habe ich keinerlei Zeiten "ohne" Beschäftigung, d. h., ich bin seit 1984 am Arbeiten und damit käme ich im Jahr 2029 auf insgesamt 45 Jahre.

Ich verstehe den Sinn der beiden parallel laufenden Regelungen mit den 45 Jahren, dass der Gesetzgeber möchte, dass 45 Jahre genug sind und man sich Rente/Pension ohne Abzug verdient hat.

Wäre es dann nicht "gerecht", wenn man die beiden Zeiten zusammenzählt und Menschen, die insgesamt 45 Jahre auf dem Buckel haben, auch ohne Abzüge in den Ruhestand schickt?

Da ich wahrscheinlich ein Exot bin mit meiner beruflichen Konstallation, gibt es hier wohl noch keine "Referenzen" - oder vielleicht doch? Hat einer eine Idee?

Zweite Frage:
Hat einer aus der Runde ein paar Tipps für mich, wo ich mich hinwenden kann, um Klarheit über meine Versorgung zu bekommen?

Wenn ich mit 67 Jahren in Pension gehe, dann habe ich
- insgesamt 48 Jahre gearbeitet, davon 12 Jahre in der freien Wirtschaft und 36 Jahre als Beamtin
- davon in Teilzeit (30-Stunden-Woche) in der Zeit von 2010 - 2012, ansonsten Vollzeit.

Bekomme ich mit 67 eine Pension "ohne Abzüge", davon abgezogen allerdings meine Rentenansprüche?
Kann es sein, dass ich insgesamt "weniger" bekomme als wenn ich durchgängig Beamtin gewesen wäre? Ich habe das bisher immer so verstanden, dass ich auf keinen Fall "mehr" bekomme über die Rentenansprüche, sondern eher weniger....

Was wäre denn die beste Anlaufstelle, mich her mal beraten zu lassen?

Vielen Dank und beste Grüße!!

Stand jetzt ist es so, dass man nach 45 Dienstjahren (Privatwirtschaft und Beamtenzeit) mit 65 Jahren in Pension gehen kann. Die Höhe darf allerdings die 71,75% nicht übersteigen.

bird

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Ihre Pensionsansprüche aus der ersten Beamtenzeit sind abgegolten mit der Nachversicherung.
Diese zählen für die Berechnung der Rentenzeiten.
Die Pensionsansprüche aus der zweiten Beamtenzeit finden volle Berücksichtigung.
Die Ansprüche aus Rente und Pension werden aufgerechnet und übersteigen die Maximalpension NICHT.
Ist das eine bayrische Regelung? Ich kenne es so, dass Zeiten im Beamtenverhältnis ruhegehaltfähig sind, unabhängig, ob diese nachversichert wurden oder nicht.

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 304
Ist das eine bayrische Regelung? Ich kenne es so, dass Zeiten im Beamtenverhältnis ruhegehaltfähig sind, unabhängig, ob diese nachversichert wurden oder nicht.

Ich habe tatsächlich rein aus dem Bauch heraus geantwortet...liege damit aber scheinbar falsch.

Führt das dann aber nicht zu einer Doppelanrechnung? Einmal Pensionsansprüche und einmal Rentenansprüche für die gleiche Zeit?

Fiktiv:
Ich leiste 25 Jahre Dienst als Beamter, lasse mich auf eigenen Wunsch entlassen und arbeite 5 Jahre in der Privatwirtschaft. Lasse mich dann wieder verbeamten und scheide nach einem Jahr aufgrund DU aus.
folglich würden mir ja 26 Jahre für die Pension angerechnet plus 30 Jahre Rente....
wird natürlich aufgerechnet, dass man nicht über die Maximalpension kommt.
Aber ein vergleichbarer Beamter hat nach 31 Jahren eben nur 31 Jahre und stünde schlechter da...

sehe ich etwas falsch?

Ebs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Hallo,

@bird hat Recht, die gesamte Beamtenzeit ist ruhegehaltfähig. Die Nachversicherung der unter-5-jährigen ersten Beamtenzeit wird rückgängig gemacht. Keine Angst vor zu viel Geld im Alter, da wird schon aufgepasst. Es bleiben 12 Jahre Rentenanspruch für @ webdebarbie.

Gruß Ebs
Gruß Ebs

Ebs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Hallo,

volle Kraft zurück, ich behaupte das Gegenteil! Ich habe überlesen, dass @ webdebarbie Beamtin auf Widerruf war.
Der Beamte auf Widerruf hat grundsätzlich keine Versorgungsansprüche. Er wird niemals in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Öffentlichen Dienst entlassen. Sein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis führt lediglich zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

I´am so sorry!
Gruß Ebs

bird

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
na ja, sie schrieb, dass sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf begann - später war sie Lebenszeitbeamtin

Ndsftw

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Ist das eine bayrische Regelung? Ich kenne es so, dass Zeiten im Beamtenverhältnis ruhegehaltfähig sind, unabhängig, ob diese nachversichert wurden oder nicht.

Ich habe tatsächlich rein aus dem Bauch heraus geantwortet...liege damit aber scheinbar falsch.

Führt das dann aber nicht zu einer Doppelanrechnung? Einmal Pensionsansprüche und einmal Rentenansprüche für die gleiche Zeit?

Fiktiv:
Ich leiste 25 Jahre Dienst als Beamter, lasse mich auf eigenen Wunsch entlassen und arbeite 5 Jahre in der Privatwirtschaft. Lasse mich dann wieder verbeamten und scheide nach einem Jahr aufgrund DU aus.
folglich würden mir ja 26 Jahre für die Pension angerechnet plus 30 Jahre Rente....
wird natürlich aufgerechnet, dass man nicht über die Maximalpension kommt.
Aber ein vergleichbarer Beamter hat nach 31 Jahren eben nur 31 Jahre und stünde schlechter da...

sehe ich etwas falsch?
Das ist korrekt so. Das gleiche hat man aber ja auch, wenn man Angestellter war, bevor man Beamter wurde. Die Rentenansprüche verfallen nicht, sie werden bloß aufgerechnet, wenn die maximale Versorgung erreicht ist.

EiTee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 382
Für die tatsächlich Versorgung wir ab 2010 gerechnet.

Für die maximale Grenze seit 1984.

Bedeutet, als abstraktes Beispiel:

Pension für 19 Jahre -> 34% Pension -> 1500 €
Rente für die 12 Jahre + Nachversicherung -> 1200 €
Fiktive Höchstgrenze von 71,75 erreicht, da hierbei die Anspruchszeiten addiert (Pension + Rente) werden.

Bedeutet -> fiktiv läge die Höchstpension bei 3000 €. Der o.g. Gesamtbetrag liegt drunter, somit wird die Pension nicht gekürzt.

Würde die Pension 2500€ betragen und die Rente 1200 € so würde die Pension entsprechend auf 1800 € gekürzt werden.

Ob du somit im ununterbrochenem Beamtenverhältnis besser gefahren wärst, hängt davon ab wie hoch deine Rente tatsächlich ausfällt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,516
Ist das eine bayrische Regelung? Ich kenne es so, dass Zeiten im Beamtenverhältnis ruhegehaltfähig sind, unabhängig, ob diese nachversichert wurden oder nicht.

Ich habe tatsächlich rein aus dem Bauch heraus geantwortet...liege damit aber scheinbar falsch.

Führt das dann aber nicht zu einer Doppelanrechnung? Einmal Pensionsansprüche und einmal Rentenansprüche für die gleiche Zeit?

Fiktiv:
Ich leiste 25 Jahre Dienst als Beamter, lasse mich auf eigenen Wunsch entlassen und arbeite 5 Jahre in der Privatwirtschaft. Lasse mich dann wieder verbeamten und scheide nach einem Jahr aufgrund DU aus.
folglich würden mir ja 26 Jahre für die Pension angerechnet plus 30 Jahre Rente....
wird natürlich aufgerechnet, dass man nicht über die Maximalpension kommt.
Aber ein vergleichbarer Beamter hat nach 31 Jahren eben nur 31 Jahre und stünde schlechter da...

sehe ich etwas falsch?
Das ist korrekt so. Das gleiche hat man aber ja auch, wenn man Angestellter war, bevor man Beamter wurde. Die Rentenansprüche verfallen nicht, sie werden bloß aufgerechnet, wenn die maximale Versorgung erreicht ist.

Kann ich nicht nachvollziehen, denn das würde bedeuten, dass durch die Wiederaufnahme der Beamtentätigkeit nachversicherte Zeiten doppelt berücksichtigt werden. Einerseits durch eine Rentenzahlung und andererseits durch die Ruhegehaltsfähigkeit eben dieser Zeiten.

Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?

Bundesberti

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Die Frage war wohl eigentlich, ob ein Abzug erfolgt, wenn trotz 45 Jahren im Arbeitsleben der Eintritt in den Ruhestand mit 65 Jahren erfolgt.
Hierzu ist für die Bundesbeamten in § 14 Beamtenversorgungsgesetz Absatz 3 Satz 5 maßgeblich:  "In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 ist das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10, Zeiten im Sinne des § 6a und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr zurückgelegt hat."
Die Zeiten in der freien Wirtschaft waren Zeiten mit Pflichtbeiträgen und sind daher hier mit zu berücksichtigen, so dass keine Kürzung erfolgen sollte. Dies natürlich nur unter der Prämisse, dass im Landesrecht eine vergleichbare Regelung gibt.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,059
Zunächst ist die Frage des Wann von der Frage des Wieviel zu trennen.

Bei der Frage Wann (Wartezeit von 45 Jahren) werden im Beamtenrecht alle Zeiten der Pflichtbeiträge Rentenversicherung mitgezählt, so dass die 45 Jahre sehr wahrscheinlich doch erreicht werden können.

Bei der Frage Wieviel zählen die Zeiten beim Softwarehersteller allerdings nicht mit, so dass zu klären wäre, ob es bspw mit freiwilligen Beiträgen gelingen kann, auch in der Rentenversicherung auf mindestens 35 Jahre zu kommen, um so mit 65 dort parallel eine vorgezogene Altersrente erreichen zu können.

Falls nicht, müsste man von 65 bis 67 zwar mit einer dem Grunde nach ungekürzten Pension leben, die allerdings aufgrund der deutlich geringeren ruhegehaltfähigen Dienstzeiten doch nicht so hoch wäre, bis mit 67 Jahren die gesetzliche Rente dazu käme.