Hallo in die Runde,
ich habe einen etwas "untypischen" Lebenslauf - daher möchte ich gerne das Schwarmwissen nutzen, damit ich etwas mehr Klarheit über meine Pensionsbezüge habe...
1984 wurde ich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bestellt (Bad Homburg, Hessen). Bis November 1998 habe ich in Bad Homburg und Frankfurt am Main, zuletzt als Lebenszeitbeamtin, gearbeitet. Dort wurde ich auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen, da ich eine Tätigkeit bei einem Softwarehersteller in der freien Wirtschaft übernommen habe. Meine Pensionsrückstellungen wurden von Frankfurt in die Rentenkasse eingezahlt, ich wurde dementsprechend nachversichert.
Von November 1998 bis März 2010 war ich dann bei diesem Softwarehersteller und ich habe darüber in die Rentenversicherung eingezahlt.
Seit März 2010 bin ich wieder verbeamtet - ich bin nun Kommunalbeamtin in Bayern, Lebenszeit.
Erstaunlicherweise habe ich im Oktober mein "40-jähriges" Dienstjubiläum gefeiert und eine Urkunde bekommen - laut Personalabteilung ist nur der erste Eintritt ins Beamtenleben mit dem 01.10.1984 relevant für die Berechung der Dienstjubiläen, egal, ob man zwischendurch raus war oder nicht - nun ja, das nur am Rande....
Bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten hingegen zählen die 12 Jahre "freie" Wirtschaft nicht mit und ich werde wohl oder übel erst mit 67 aufhören können zu arbeiten.
Nun komme ich zu ein paar Fragen:
Sowohl im Tarifrecht als auch im Beamtenrecht gibt es die Regelung, wenn man 45 Dienstjahre voll hat, kann man ohne Abzüge entweder die Rente einreichen oder in Pension gehen. Durch meinen Wechsel in die freie Wirtschaft komme ich weder für die Rente auf 45 Jahre noch für die Pension. Wenn ich allerdings mein "Berufsleben" zusammenzähle, habe ich keinerlei Zeiten "ohne" Beschäftigung, d. h., ich bin seit 1984 am Arbeiten und damit käme ich im Jahr 2029 auf insgesamt 45 Jahre.
Ich verstehe den Sinn der beiden parallel laufenden Regelungen mit den 45 Jahren, dass der Gesetzgeber möchte, dass 45 Jahre genug sind und man sich Rente/Pension ohne Abzug verdient hat.
Wäre es dann nicht "gerecht", wenn man die beiden Zeiten zusammenzählt und Menschen, die insgesamt 45 Jahre auf dem Buckel haben, auch ohne Abzüge in den Ruhestand schickt?
Da ich wahrscheinlich ein Exot bin mit meiner beruflichen Konstallation, gibt es hier wohl noch keine "Referenzen" - oder vielleicht doch? Hat einer eine Idee?
Zweite Frage:
Hat einer aus der Runde ein paar Tipps für mich, wo ich mich hinwenden kann, um Klarheit über meine Versorgung zu bekommen?
Wenn ich mit 67 Jahren in Pension gehe, dann habe ich
- insgesamt 48 Jahre gearbeitet, davon 12 Jahre in der freien Wirtschaft und 36 Jahre als Beamtin
- davon in Teilzeit (30-Stunden-Woche) in der Zeit von 2010 - 2012, ansonsten Vollzeit.
Bekomme ich mit 67 eine Pension "ohne Abzüge", davon abgezogen allerdings meine Rentenansprüche?
Kann es sein, dass ich insgesamt "weniger" bekomme als wenn ich durchgängig Beamtin gewesen wäre? Ich habe das bisher immer so verstanden, dass ich auf keinen Fall "mehr" bekomme über die Rentenansprüche, sondern eher weniger....
Was wäre denn die beste Anlaufstelle, mich her mal beraten zu lassen?
Vielen Dank und beste Grüße!!