Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung einschlägige Berufserfahrung
OKAllesKlar:
Bitte um Hilfe/Rat:
Ausgangslage: Ich hatte 3 Jahre und 5 Monate ein Promotionsstipendium an der Universität. Im Anschluss eine Stelle als Wiss. Mitarbeiter (TV-L E13) für 1 Jahr und 1 Monat. Mir wurde zu Beginn der Anstellung als Wiss. Mitarbeiter das Stipendium als förderliche Zeit angerechnet (Plus Zeiten aus großen HiWi Verträgen). Konkret waren es 4 Jahre die angerechnet wurden. Auf meinen Gehaltsabrechnungen stand fortan "Vorraussichtlicher Stufenaufstieg: 01.07.2026".
Meine Stelle als Wiss. Mitarbeiter endete zum 31.07.2024. Ab 01.11.2024 habe ich eine neue Stelle als Wiss. Mitarbeiter (TV-L E13) an einer anderen Universität des selben Bundeslandes bekommen (Fachlich dieselbe Tätigkeit wie in Promotion und Stelle zuvor). Erfahrungsstufe 3 blieb mir erhalten. Jedoch wurde nun mein nächster Stufenaufstieg auf den 01.1.2027 datiert, also auf "0" gesetzt. Auf Nachfrage erhielt ich folgende Antwort (Original):
"Das Stipendium ist als förderliche Zeit und nicht als einschlägige Berufserfahrung anzurechnen.
Die Anerkennung von förderlichen Zeiten liegen im Ermessen des Arbeitgebers.
Wir haben Ihnen das Stipendium voll anerkannt.
Bei der Kombination von förderlichen Zeiten und einschlägiger Berufserfahrung gilt immer die feste Stufenzuordnung.
Deswegen beginnt die Laufzeit der Stufe 3 von vorn, ohne Anerkennung von etwaigen Restlaufzeiten.
Selbst die von Ihnen angeführten Verlängerungszeiten des Stipendiums ergeben keine Zuordnung zu Stufe 4
und stellen keine Verkürzung der Restlaufzeiten dar."
Ich verstehe diese Aussagen nicht, fühle mich hilflos und ziemlich niedergeschlagen. Mir sollen hier ca. 1,5 Jahre an Erfahrung geklaut werden.
Ich freue mich sehr über jede Hilfe, Vielen Dank!
Fragmon:
Der Sachverhalt ist nicht nachvollziehbar.
1. Wenn du zum 01.11.2024 in Stufe 3 aufgrund Neueinstellung eingestuft wurdest und dein nächster Stufenaufstieg am 01.01.2027 erfolgt, dann ist es nicht auf 0 gesetzt. Wäre es auf 0 gesetzt müsstest du volle drei Jahre in Stufe 3 verbleiben. Sprich dein Stufenaufstieg wäre erst am 01.11.2027, somit 10 Monate später als von dir angegeben.
2. Wenn dein voraussichtlicher Stufenaufstieg 01.07.2026 gewesen wäre und dieser jetzt am 01.11.2027 erfolgt, sind das auch keine 1,5 Jahre.
Im Ergebnis:
Bei Anerkennung förderlichen Zeiten bei Einstellung erfolgt grundsätzlich keine Anerkennung der Restlaufzeiten. Diese kannst du ggf. nur geltend machen, wenn du nachweist, dass es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Danach können allte Zeiten gemäß § 16 i.V.m § 40 Nr. 5 TV-L anerkannt werden.
OKAllesKlar:
Entschuldigung, es sollte 01.11.2027 heissen, also volle 3 Jahre.
Richtig, es sind 1 Jahr und 4 Monate.
Es ist also völlig normal dass jemand der z.B. 2,5 Jahre auf Erfahrungsstufe 3 war, bei Antritt einer anschließenden Stelle (z. B. Wiss. Mitarbeiter, selbe Eingruppierung) wieder auf den Anfang der Stufe 3 gesetzt wird? Das wäre ja absolut lächerlich.
Mir bleibt also der Versuch meine bisherigen Tätigkeiten aufzuschlüsseln und meinen Vorgesetzten (in de Fall den Professor) zu bitten, dies als einschlägige Erfahrung bzw. Qualifikation anzuerkennen?
fair:
Genau, am besten zukünftig schon beim Einstellungsprozess darauf achten, dass die Dienststelle die Vorerfahrungen unter der Kategorie einschlägig statt weiter unten im Formular bei der Kategorie förderlich einträgt. Wenn die Dienststelle das möchte, sollte es sich aber auch jetzt noch korrigieren lassen (sofern max sechs Monate seit Beginn des neuen Arbeitsvertrags).
Aber: höchstwahrscheinlich werden Zeiten auf Stipendium o.ä. (niedrigere Entgeltgruppe, Praktikum etc) für einschlägige Berufserfahrung nicht anerkannt werden können.
Für Details siehe Durchführungshinweise der TdL bzw des Finanzministeriums des Bundeslandes (oder von Niedersachsen, die anderen sind vermutlich ähnlich).
OKAllesKlar:
Heißt für mich: Ich kann froh sein dass sie überhaupt irgendwas anerkannt haben. So steht es ja auch in der Mail die ich erhielt.
"Bei der Kombination von förderlichen Zeiten und einschlägiger Berufserfahrung gilt immer die feste Stufenzuordnung. Deswegen beginnt die Laufzeit der Stufe 3 von vorn, ohne Anerkennung von etwaigen Restlaufzeiten."
Meine einzige Chance wäre demnach mit Hilfe eines Schreibens des Professors, das Stipendium nachträglich als einschlägige Berufserfahrung und nicht als förderliche Zeit angerechnet zu bekommen?
Besten Dank schonmal für Eure Hilfe bis hierhin
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