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Wann ist der beste Zeitpunkt für Gehaltsverhandlungen?

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Reiselustig23:
Hallo liebes Forum,

auch im ÖD ist es möglich über das Gehalt zu verhandeln. Dies ist auch immer wieder Thema hier im Forum und viele von euch haben auch schon über ihr Gehalt verhandelt. Ich würde die Frage mal gerne unabhängig von Einzelfällen geklärt haben. Bei Neueinstellungen weiß man ja idR auch noch nicht wie der neue AG tickt.

Über die Gruppe kann man ja in der Regel nicht verhandeln, über die Stufenzuordnung schon. Je nach Tarifvertrag ist der AG meines Wissens idR verpflichtet bis Stufe 3 vorherige Arbeitszeit anzuerkennen, sofern die Tätigkeit dies zulässt. Ab Stufe 4 ist also Verhandlungssache. Wann verhandelt man das?

Ich bin gespannt auf eure Gedanken. Teilt gerne auch mit, wenn ihr weitere Tipps und Ideen für die Gehaltsverhandlung habt.

ElBarto:
Ganz eindeutig ist die Antwort hier nicht.

Im Anschreiben würde Sinn machen, weil man dann unnötige Bewerbungsgespräche umgeht (weil man gleich aussortiert wird).

Wird man trotz der Nennung der Gehaltswünsche zum Bewerbungsgespräch eingeladen ist das schonmal ein gutes Zeichen. Und man sollte das Thema dann wenn die Arbeitgeberseite fertig ist auch zur Sprache bringen und klären.

Dann kann nämlich direkt die richtige Vorlage an Personalrat usw. erfolgen.

Erfolgt die Vorlage mit EG 9 und wird hinterher eine ER 11 verhandelt wird der PR glaub ich sauer.

Schmitti:
Wenn man über die Gruppe verhandelt, dürften das eher kleine Verwaltungen sein wo das Tarifrecht nicht jedem "Verhandlungspartner" so wirklich bekannt ist. Da sind die Personalräte oft auch von gleicher Qualität... Aber gerade da würde ich als Bewerber auch schamlos anfangen mit solchen Verhandlungen, das könnte sich lohnen.
Weitaus mehr Spielraum/guten Willen hat man bei den Stufen, und teils auch möglichen Zulagen. Generell denke ich, der Zeitpunkt ist egal. Viel wichtiger ist, dass der Bewerber den Verhandlungsspielraum des Tarifrechts kennt und seine Forderungen darauf aufbaut. Die Gefahr ist halt, das auf Arbeitgeberseite auch jemand das kennt, und dann ist man mit unmöglichen Forderungen schnell wieder draußen.

FearOfTheDuck:
@TE Zum Thema Stufenzuordnung solltest du dich noch etwas belesen.

Verpflichtend Stufe 3 gibt es im TVÖD und TVL nur bei entsprechend vorliegender einschlägiger Berufserfahrung, davon ab gibt es nur den Anpruch auf Stufe 1, sprich, es ist alles darüber Verhandlungssache, wenn keine eB vorliegt.

Die EG hängt tariflich tatsächlich an der Tätigkeit. Hier könnte man also (sofern möglich) außertariflich verhandeln oder der AG müsste die Tätigkeit so anpassen, dass es sich auf die EG auswirkt.

Fragmon:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.12.2024 14:25 ---@TE Zum Thema Stufenzuordnung solltest du dich noch etwas belesen.

Verpflichtend Stufe 3 gibt es im TVÖD und TVL nur bei entsprechend vorliegender einschlägiger Berufserfahrung, davon ab gibt es nur den Anpruch auf Stufe 1, sprich, es ist alles darüber Verhandlungssache, wenn keine eB vorliegt.

Die EG hängt tariflich tatsächlich an der Tätigkeit. Hier könnte man also (sofern möglich) außertariflich verhandeln oder der AG müsste die Tätigkeit so anpassen, dass es sich auf die EG auswirkt.

--- End quote ---

Wo man dann aber in das Problem läuft, dass die Ausschreibung von der Tätigkeit abweicht. Sprich wenn dann höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, hätten sich vielleicht andere Personen auch beworben (Stichwort bestenauslese)

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