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Wann ist der beste Zeitpunkt für Gehaltsverhandlungen?
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Aus Personalersicht und persönlicher Erfahrung: Eine Stellenausschreibung die eine Eingruppierung "bis in die EG XY" angibt, die gewünschte EG auch im Anschreiben mitteilen. Sollte man bereits im ÖD sein reicht es in der Regel die derzeitige Eingruppierung irgendwo mal fallen zu lassen. Ansonsten reicht das aber auch noch im Gespräch.
Für den Rest: Stufen, Zulagen, Prämien sind im Vorstellungsgespräch (eher am Ende) gut aufgehoben. Dienstlich steht die Frage nach der derzeitigen Eingruppierung und Stufe (bei öD-Bewerbern) bei mir relativ am Ende. Stufen(erwartungen) würde ich immer im Gespräch klären und ggf. bei einem Telefonat nach Zusage (vor Unterschrift AV) noch einmal aufgreifen. Diese sollte in einer schriftlichen Zusage auch angegeben werden. Personalgewinnungsprämien sind bei uns abhängig vom Aufbau/Qualität/Quantität des Bewerbendenpools eines Verfahrens. Fachkräftezulagen sind abhängig von der zukünftigen Tätigkeit. Hier kann man zumindest bei der Personalgewinnungsprämie evtl. noch einmal nachverhandeln.
Nicht zu vernachlässigen sind auch weitere Bestandteile wie Umzugskostenvergütung, Zuschuss zum JobTicket etc.
Reiselustig23:
Ich bin überrascht, dass so viele schon im Vorstellungsgespräch das Thema anschneiden. Wie macht ihr das ganz praktisch? Als Frage am Ende des Gespräches: "Welche Stufe können Sie mir bei einer Einstellung anhand meiner Vorerfahrung anbieten?"
Organisator:
--- Zitat von: Reiselustig23 am 10.12.2024 16:20 ---Ich bin überrascht, dass so viele schon im Vorstellungsgespräch das Thema anschneiden. Wie macht ihr das ganz praktisch? Als Frage am Ende des Gespräches: "Welche Stufe können Sie mir bei einer Einstellung anhand meiner Vorerfahrung anbieten?"
--- End quote ---
Der öffentliche Arbeitgeber ist gemäß Haushaltsrecht angehalten, sparsam zu sein. Daher muss die Gewährung einer bestimmten Stufe (bzw. die Anerkennung förderlicher Zeiten) außerhalb der tarifvertraglichen Pflichten notwendig sein, um den Bewerber zur Vertragsunterzeichnung zu bewegen.
Eine solche Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Bewerber eine solche Maßnahme einfordert. Daher ist die genannte Frage nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Ggf. jedoch nicht am Ende des Vorstellungsgesprächs, sondern bei darauf folgenden Einstellungsgesprächen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Reiselustig23 am 10.12.2024 16:20 ---Ich bin überrascht, dass so viele schon im Vorstellungsgespräch das Thema anschneiden. Wie macht ihr das ganz praktisch? Als Frage am Ende des Gespräches: "Welche Stufe können Sie mir bei einer Einstellung anhand meiner Vorerfahrung anbieten?"
--- End quote ---
Regel nummero uno:
Wenn eine Bewerberin im VG den Satz sagt: Ich erwarte die Anrechnung von förderlichen Zeiten also Einstellung in Stufe x, dann fragen wir nach, ob sie denn auch für x-1,2,3 kommen würde.
Falls sie es nicht sagt:
Dann mache ich sie darauf aufmerksam, dass sie bei uns in Stufe 3 (2,1) eingestellt wird, sofern sie uns nicht klar sagt, das sie dafür nicht kommen würde und sie förderliche Zeiten anerkannt haben will.
Und dann kommt es bei uns halt vor, dass Nummero Uno nur für Stufe 5 kommen will Nummero duo für Stufe 4 käme und wir dann Numemro Uno fragen: können dir nur 4 anbieten, die Konkurrenz war zu stark.
Ganz einfach!
(Hinweis: Wir machen uns schon vor VG Gedanken darüber welche Stufe max möglich ist).
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 10.12.2024 16:26 ---
Der öffentliche Arbeitgeber ist gemäß Haushaltsrecht angehalten, sparsam zu sein. Daher muss die Gewährung einer bestimmten Stufe (bzw. die Anerkennung förderlicher Zeiten) außerhalb der tarifvertraglichen Pflichten notwendig sein, um den Bewerber zur Vertragsunterzeichnung zu bewegen.
--- End quote ---
Wobei ja die Gewährung einer bisher erreichten Stufe bei einem anderen Arbeitgeber keine Sparmaßnahme im eigentlichen Sinne ist. ;)
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