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BAG - Urteil Überstunden Teilzeit

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SchrödingersKatze:

--- Zitat von: ElBarto am 10.12.2024 07:02 ---Wow, Diskriminierung wegen weiblichen Geschlechts?

Wie kommt man denn auf sowas?

Und v.a. werde ich hier als Mann auch diskriminiert wenn ich unter denselben Sachverhalt falle aber nur 10% Männer vorhanden sind? Mich das Gesetz also aufgrund männlichen Geschlechts nicht schützt?

Kein Bashing oder so, nur reine Neugier.

--- End quote ---

Das hängt damit zusammen, dass hauptsächlich Frauen in Teilzeit arbeiten, insgesamt sind mehr als 3/4 der Teilzeitbeschäftigten Frauen, da sie mehr "private" Arbeit übernehmen, wie z. B. Haushaltsführung, Pflege von Angehörigen, Kindererziehung... und seltener in Vollzeit arbeiten können.

Insofern sind von der Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten hauptsächlich Frauen betroffen.
So "kommt man dann auf so was".

Und nein, du wirst als Mann dabei nicht diskriminiert. Im Gegenteil, du profitierst als Mann genauso davon, wenn du zu den unter 1/4 der Männer unter den Teilzeitbeschäftigten gehörst.

Falls du da unsicher bist, steht es dir natürlich ebenso frei zu klagen, um dir das gerichtlich bestätigen zu lassen.

was_guckst_du:
https://pdf.komba.de/1733928876_Tarif-Info02_2024-Ueberstundenzuschlaege_fuer_Teilzeitbeschaeftigte.pdf

BAT:

--- Zitat von: BAT am 09.12.2024 09:04 ---Aber soweit hiernach Ansprüche bereits jetzt vorhanden sind, sollte man diese vielleicht geltend machen. (?)

Wie dürfte es sich verhalten, wenn jemand in Teilzeit zur Bereitschaft verpflichtet wird?


--- End quote ---

Damit bleibt es bei dieser Frage und ob wegen der Ausschlussfrist bereits etwas geltend gemacht werden muss?

Die Schlussfolgerung zum AGG halte ich für hanebüchen.

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