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Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte

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leipels:
Hallo,

unser Arbeitgeber möchte aus Verschlankungs- und Vereinfachungsgründen ein Online-Bewerbungsformular einrichten.

An einer Stelle soll nach der Schwerbehinderung gefragt werden. Ja oder nein.

Wenn man nein ankreuzt ist es so rechtlich bindend, dass man auf seine Rechte als schwerbehinderter Bewerber verzichtet. Also darauf verzichtet, eingeladen zu werden, wenn man nicht offensichtlich ungeeignet ist, obwohl man trotzdem schwerbehindert ist.

Ist das aber wirklich so?

Was wäre, wenn ein schwerbehinderter Bewerber warum auch immer nein ankreuzt, in seinem Bewerbungsanschreiben und, oder in seinem Lebenslauf aber die Schwerbehinderung erwähnt?

Müsste unser Arbeitgeber Anschreiben und Lebenslauf dann tatsächlich nicht mehr auf irgendwelche Angaben bzgl. Schwerbehinderung überprüfen?

Danke.

LG

clarion:
Häää?

Wer außer einem AGG Hopper sollte eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen verstecken wollen.  Hier gibt es echt krude und auch unsympathisch Fragestellungen, die uns Schwerbehinderten das Leben wirklich schwer machen 

leipels:

--- Zitat von: clarion am 07.12.2024 00:50 ---Häää?

Wer außer einem AGG Hopper sollte eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen verstecken wollen.  Hier gibt es echt krude und auch unsympathisch Fragestellungen, die uns Schwerbehinderten das Leben wirklich schwer machen

--- End quote ---

Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), uns geht es darum, ob man ein Stellenbesetzungsverfahren bzgl. dieses Punkts wirklich so "beschleunigen" kann, dass man eben nicht mehr das komplette Anschreiben und den Lebenslauf auf irgendwelche Angaben bzgl. Schwerbehinderung "untersuchen" muss, wenn ein Bewerber an diesem Punkt ein "nein" angegeben hat oder ob die aktuelle Rechtslage uns dennoch dazu verpflichtet, eine Bewerbung ganzheitlich, vollumfänglich zu lesen.

clarion:
Bekommt ihr denn noch Hunderte Bewerbungen?

leipels:

--- Zitat von: clarion am 07.12.2024 08:56 ---Bekommt ihr denn noch Hunderte Bewerbungen?

--- End quote ---

Je nach Stelle bzw. Anforderungsprofil bzw. Eingruppierungsstufe (je niedriger desto mehr) befinden wir uns tatsächlich im 3stelligen Bereich.

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