Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte

<< < (2/6) > >>

FearOfTheDuck:
Gibt es bei euch eine Rechtsabteilung? Dann würde ich dort abklären lassen, ob so ein Häkchen tatsächlich ausreicht, dass jemand damit auf seine Rechte verzichtet.

Wie soll denn das Ganze ausgewertet werden? Welche Ausschluss-Filter werden dabei (sonst noch) gesetzt?

McOldie:
Wenn der Bewerber seinen Behindertenstatus im Lebenslauf erwähnt oder eine Kopie des Ausweises oder des Bescheides beifügt, setzt er damit dem Arbeitgeber davon in Kenntnis, auch wenn er in ein Kreuzchen "versehentlich" an falscher Stelle gesetzt hat.

FGL:

--- Zitat von: leipels am 07.12.2024 05:54 ---Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]

--- End quote ---
Ja.

leipels:

--- Zitat von: McOldie am 07.12.2024 12:37 ---Wenn der Bewerber seinen Behindertenstatus im Lebenslauf erwähnt oder eine Kopie des Ausweises oder des Bescheides beifügt, setzt er damit dem Arbeitgeber davon in Kenntnis, auch wenn er in ein Kreuzchen "versehentlich" an falscher Stelle gesetzt hat.

--- End quote ---

Gibts dazu passende Gesetzestexte oder Urteile oder Kommentare, aus denen hervorgeht, dass ein Arbeitgeber nicht von dem vollständigen Lesen der Bewerbungsunterlagenfreit ist, wenn es in einem Bewerbungsformular eine Frage nach der Schwerbehinderung gibt?

leipels:

--- Zitat von: FGL am 07.12.2024 16:59 ---
--- Zitat von: leipels am 07.12.2024 05:54 ---Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]

--- End quote ---
Ja.

--- End quote ---

Interessant. Hatten bisher noch keine, zumindest nicht gemerkt. Hier werden bis dato alle Schwerbehinderten eingeladen, auch wenn ungeeignet.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version