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Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
leipels:
--- Zitat von: FGL am 07.12.2024 16:59 ---
--- Zitat von: leipels am 07.12.2024 05:54 ---Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]
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Ja.
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Habt ihr da Beispiele aus eurer Behörde? Musstet ihr schon mal Entschädigungen zahlen, weil man bei euch evtl. nicht aufgepasst hat?
maiklewa:
Für mich hat es sich noch nie erschlossen, was eine solche freiwillige Angabe in einem Online-Bewerbungsformular soll.
Seit dem wir das haben, haben wir nicht nur gefühlt mehr Arbeit.
Menschen machen Fehler und so ist es schon ein paar Mal vorgekommen, dass ein "Ja" angehakt wurde, obwohl gar keine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Maximal wurde dann mal bei 30 GdB ein Antrag auf Gleichstellung gestellt.
Dann werden Bewerber eingeladen, die man gar nicht hätte einladen müssen.
Und natürlich kann eine solche Abfrage nicht eine Behörde davon befreien, die Bewerbungsunterlagen eingehend zu überprüfen.
Wie soll das auch funktionieren? Es geht ja nicht nur um eine Schwerbehinderung, sondern um Fertigkeiten, Kenntnisse ...
Wenn also ein "nein" angehakt wurde, kann ich doch nicht die Bewerbung gleich komplett aussortieren. Ich muss doch dennoch das Anschreiben und den Lebenslauf lesen, um zu erfahren, wer sich mit welchen skills warum beworben hat.
Gut, es gibt natürlich solche Fälle, wo man ausschreiben muss, die Stelle aber schon besetzt ist. Aber dann muss man die Bewerbung dennoch lesen. Lt. Urteilen des BAGs hat der Bewerber nur dafür Sorge zu tragen, dass die Angabe einer Schwerbehinderung in den Machtbereich der ausschreibenden Behörde gelangt UND entsprechendes Personal hat die Bewerbungsunterlagen vollständig zu lesen.
Es ist also vollkommen Wurscht, ob ein "Ja" oder ein "nein" angehakt wurde, die Bewerbungsunterlagen sind vollständig zu lesen.
andreb:
@maiklewa 100% agree
Vielleicht noch ergänzend.
Nach entsprechender BAG Rechtsprechung muss im Anschreiben explizit auf eine Schwerbehinderung / Gleichstellung hingewiesen werden.
Irgendwo einen GdB im Lebenslauf oder das kommentarlose Übersenden des Schwerbehindertenausweises ist nicht ausreichend
carriegross:
Bin auch komplett bei @maiklewa
Aber @andreb Im Lebenslauf kann die Angabe einer Schwerbehinderung auch gemacht werden, die dann Pflichten beim AG im ÖD auslöst, auch wenn im Anschreiben keine Angabe gemacht wurde. Im Lebenslauf muss dann aber eine explizite Überschrift geschrieben werden.
Z. B.:
Schwerbehinderung - 70 (%/GdB ..)
Ne "Nachbarbehörde" hatte vor einiger Zeit Probleme, weil die in deren Online-Bewerbungsformular neben den Hinweis auf Freiwilligkeit noch sowas wie "Wenn an diesem Punkt keine Angabe getätigt wird (weder ja noch nein!), dann wird diese Nicht-Angabe als "nein" gewertet und eine Gleichstellung oder Schwerbehinderung kann nicht berücksichtig werden!"
Die wolltens ganz genau machen, kostete aber paar 1000 €. Wenn man dann sowas liest, hört, denkt man sich "Selbst Schuld!". Welcher Vollidiot hat denen eine solche Formulierung empfohlen? Der Personalchef selbst oder ein Anwalt? Kündigen und Geld zurück verlangen.
FGL:
--- Zitat von: leipels am 07.12.2024 18:11 ---
--- Zitat von: FGL am 07.12.2024 16:59 ---
--- Zitat von: leipels am 07.12.2024 05:54 ---Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]
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Ja.
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Habt ihr da Beispiele aus eurer Behörde? Musstet ihr schon mal Entschädigungen zahlen, weil man bei euch evtl. nicht aufgepasst hat?
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Nicht dass ich wüsste. Wir haben aber mit ein paar Schwerbehinderten zu tun, die sich nahezu serienbriefartig auf fast alle unsere Ausschreibungen, deren Pflichtvoraussetzungen im Anforderungsprofil sie erfüllen, bewerben und nach erfolgter Einladung stets entweder absagen oder einfach nicht erscheinen.
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