Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BY] Berechnung der Pension bei zwischenzeitlicher Tätigkeit in der Wirtschaft

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Ebs:
Hallo,

@bird hat Recht, die gesamte Beamtenzeit ist ruhegehaltfähig. Die Nachversicherung der unter-5-jährigen ersten Beamtenzeit wird rückgängig gemacht. Keine Angst vor zu viel Geld im Alter, da wird schon aufgepasst. Es bleiben 12 Jahre Rentenanspruch für @ webdebarbie.

Gruß Ebs

Ebs:
Hallo,

volle Kraft zurück, ich behaupte das Gegenteil! Ich habe überlesen, dass @ webdebarbie Beamtin auf Widerruf war.
Der Beamte auf Widerruf hat grundsätzlich keine Versorgungsansprüche. Er wird niemals in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Öffentlichen Dienst entlassen. Sein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis führt lediglich zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

I´am so sorry!

bird:
na ja, sie schrieb, dass sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf begann - später war sie Lebenszeitbeamtin

Ndsftw:

--- Zitat von: Matze1986 am 09.12.2024 15:20 ---
--- Zitat von: bird am 09.12.2024 13:56 ---Ist das eine bayrische Regelung? Ich kenne es so, dass Zeiten im Beamtenverhältnis ruhegehaltfähig sind, unabhängig, ob diese nachversichert wurden oder nicht.

--- End quote ---

Ich habe tatsächlich rein aus dem Bauch heraus geantwortet...liege damit aber scheinbar falsch.

Führt das dann aber nicht zu einer Doppelanrechnung? Einmal Pensionsansprüche und einmal Rentenansprüche für die gleiche Zeit?

Fiktiv:
Ich leiste 25 Jahre Dienst als Beamter, lasse mich auf eigenen Wunsch entlassen und arbeite 5 Jahre in der Privatwirtschaft. Lasse mich dann wieder verbeamten und scheide nach einem Jahr aufgrund DU aus.
folglich würden mir ja 26 Jahre für die Pension angerechnet plus 30 Jahre Rente....
wird natürlich aufgerechnet, dass man nicht über die Maximalpension kommt.
Aber ein vergleichbarer Beamter hat nach 31 Jahren eben nur 31 Jahre und stünde schlechter da...

sehe ich etwas falsch?

--- End quote ---
Das ist korrekt so. Das gleiche hat man aber ja auch, wenn man Angestellter war, bevor man Beamter wurde. Die Rentenansprüche verfallen nicht, sie werden bloß aufgerechnet, wenn die maximale Versorgung erreicht ist.

EiTee:
Für die tatsächlich Versorgung wir ab 2010 gerechnet.

Für die maximale Grenze seit 1984.

Bedeutet, als abstraktes Beispiel:

Pension für 19 Jahre -> 34% Pension -> 1500 €
Rente für die 12 Jahre + Nachversicherung -> 1200 €
Fiktive Höchstgrenze von 71,75 erreicht, da hierbei die Anspruchszeiten addiert (Pension + Rente) werden.

Bedeutet -> fiktiv läge die Höchstpension bei 3000 €. Der o.g. Gesamtbetrag liegt drunter, somit wird die Pension nicht gekürzt.

Würde die Pension 2500€ betragen und die Rente 1200 € so würde die Pension entsprechend auf 1800 € gekürzt werden.

Ob du somit im ununterbrochenem Beamtenverhältnis besser gefahren wärst, hängt davon ab wie hoch deine Rente tatsächlich ausfällt.

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