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Aufstiegsmöglichkeit nicht für Tarifbeschäftigte eröffnet (nur Beamte)

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Thomber:
Soweit zur bekannt Theorie....  hatten wir alles schon im Forum.

Ich wollte nur daran erinnern, dass das berufliche Vorankommen als TB einfacher ist. (btw. je kleiner die Behörden desto weniger Beamte in Relation zu den TB)

Fakt ist, dass TB nach Tätigkeit bezahlt werden und jeder, der mal bei E5 oder E6 gestartet ist kann auch (bei uns aber auch überall) bis E12 sich hocharbeiten OHNE Master. Und selbst über E12 gilt:  Es ist nach Tätigkeit zu bezahlen.
  Theoretisch kannst du auch einen E2-Kollegen auf eine AT15 Stelle setzen und dann bekommt er auch AT15 bzw. eine Stufe darunter. Beamte lässt man dahingehend gerne auch mal 15 Monate eine höhere Stelle zusätzlich mitmachen und zahlt dafür nicht mal eine Zulage.   

Tagelöhner:
Es soll auf dieser Welt aber immer noch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis geben. Du scheinst in dieser Thematik der geborene Theoretiker zu sein.

Nur weil Tarifbeschäftigte systembedingt hier Vorteile haben können, bringt das hinten und vorne nichts, wenn in 90% der Behörden von diesen Vorteilen kein Nutzen gezogen werden kann, weil verbeamtete Entscheidungsträger auf den oberen Rängen (Funktionsstellen sind nun mal meistens Beamten vorbehalten) Methoden und Vorgehensweisen etabliert haben oder fortführen, die die eigene Zunft bevorteilen.

Und das TB nach Tätigkeit bezahlt werden, mag auf die Behörden zutreffen, die das Tarifrecht überhaupt korrekt anwenden. Meine Erfahrung ist eher, es gibt halt TB-Stellen und die werden vergeben. Was dann im Hintergrund tarifrechtlich an Tätigkeiten, Zeitanteilen usw. dran hängt, da macht sich keiner mehr einen Kopf. Und wenn man als TB anfängt diesen "Rechtsbruch" bzw. diese "Rechtsbeugung" zu hinterfragen bzw. sogar aktiv dagegen vorgeht, fällt man zügig in Ungnade und gilt als Nestbeschmutzer. Eine weitere Karriere kann man sich dann sowieso abschminken oder wird sogar noch Opfer behördenüblicher Vergraulungsstrategien um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Tagelöhner am 13.12.2024 09:31 ---Es soll auf dieser Welt aber immer noch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis geben. Du scheinst in dieser Thematik der geborene Theoretiker zu sein.

Nur weil Tarifbeschäftigte systembedingt hier Vorteile haben können, bringt das hinten und vorne nichts, wenn in 90% der Behörden von diesen Vorteilen kein Nutzen gezogen werden kann, weil verbeamtete Entscheidungsträger auf den oberen Rängen (Funktionsstellen sind nun mal meistens Beamten vorbehalten) Methoden und Vorgehensweisen etabliert haben oder fortführen, die die eigene Zunft bevorteilen.

Und das TB nach Tätigkeit bezahlt werden, mag auf die Behörden zutreffen, die das Tarifrecht überhaupt korrekt anwenden. Meine Erfahrung ist eher, es gibt halt TB-Stellen und die werden vergeben. Was dann im Hintergrund tarifrechtlich an Tätigkeiten, Zeitanteilen usw. dran hängt, da macht sich keiner mehr einen Kopf. Und wenn man als TB anfängt diesen "Rechtsbruch" bzw. diese "Rechtsbeugung" zu hinterfragen bzw. sogar aktiv dagegen vorgeht, fällt man zügig in Ungnade und gilt als Nestbeschmutzer. Eine weitere Karriere kann man sich dann sowieso abschminken oder wird sogar noch Opfer behördenüblicher Vergraulungsstrategien um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.

--- End quote ---
Also so wie es überall ist, wenn der Chef dich nicht mag, kriegste nichts und wenn du keinen andern Förderer in der Firma findest bist halt raus.
Ganz normal....
außer das in der pW wirschaftliche und nasenfaktor Interessen bestehen.
und in der pW nur Nasenfaktor, der durch klagen eine eingeschlagene Nase auch beim Vorgesetzen bedeuten kann.

Thomber:
Insgesamt gibt es mehr TB-Stellen als Beamtenstellen.
Und wenn ich lese, "die oben sind immer Beamte" kann ich sagen:
1. Nein, stimmt nicht. Bei uns gibt es 6 Abteilungen und 3 davon sind TB. Alle Beamten bei uns (weniger als 5%) waren schon Beamte, bevor sie zu uns kamen.  Bei uns gibt es KEINE (!) Verbeamtung!
2. Wen interessiert denn die Stelle des Behördenleiters oder des Abt. Leiters?  Nur sehr wenige!   Es geht für 99.9% der Beschäftigten um Stellen weiter unten und da gibt es halt klar strukturelle Vorteile für TB.   Aber das ist kein Grund, die anderen zu kritisieren, sondern höchstens die eigene Berufswahl zu hinterfragen.

Im Übrigen gilt:  Angestelle dürfen sich auf jede Stelle bewerben, Beamte nicht.   

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 13.12.2024 10:22 ---Insgesamt gibt es mehr TB-Stellen als Beamtenstellen.
Und wenn ich lese, "die oben sind immer Beamte" kann ich sagen:
1. Nein, stimmt nicht. Bei uns gibt es 6 Abteilungen und 3 davon sind TB. Alle Beamten bei uns (weniger als 5%) waren schon Beamte, bevor sie zu uns kamen.  Bei uns gibt es KEINE (!) Verbeamtung!
2. Wen interessiert denn die Stelle des Behördenleiters oder des Abt. Leiters?  Nur sehr wenige!   Es geht für 99.9% der Beschäftigten um Stellen weiter unten und da gibt es halt klar strukturelle Vorteile für TB.   Aber das ist kein Grund, die anderen zu kritisieren, sondern höchstens die eigene Berufswahl zu hinterfragen.

Im Übrigen gilt:  Angestelle dürfen sich auf jede Stelle bewerben, Beamte nicht.   

--- End quote ---

Wie man sieht, gibt es bei der Vielzahl der Behörden entsprechend viele Unterschiede. Man muss sich also, wie auch in der Privatwirtschaft, nicht nur den passenden Job, sondern auch das passende Umfeld suchen.
Im kokreten Fall also, wo die Vorteile der jeweiligen Berufsgruppe auch genutzt werden. Ansonsten wechseln oder über die 45 Berufsjahre meckern.

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