Autor Thema: Widerspruch Besoldung Uni  (Read 1776 times)

St3f4n

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Widerspruch Besoldung Uni
« am: 09.12.2024 18:26 »
Hallo zusammen, ich lese hier immer wieder von den Musterwidersprüchen, u.a. derzeit auch hier im "Kanal" NRW angepinnt. Hat jemand mit Besoldung von einer Uni (ob nun A, B, oder W) schon einmal einen solchen Widerspruch eingereicht und könnte von seinen Erfahrungen berichten? Wird der in NRW wie üblich an das LBV gerichtet?

St3f4n

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Antw:Widerspruch Besoldung Uni
« Antwort #1 am: 11.12.2024 20:06 »
Aus dem allgemeinen Forum: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/ehemaliger-bundesverfassungsrichter-erkennt-verfassungswidrigkeit-der-beamtenbe-soldung-in-nrw/

Offenbar ist das ganze Gefüge betroffen. Die Frage ist also: Widerspruch oder nicht?

uniprof

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Antw:Widerspruch Besoldung Uni
« Antwort #2 am: 12.12.2024 11:38 »
Hallo zusammen, ich lese hier immer wieder von den Musterwidersprüchen, u.a. derzeit auch hier im "Kanal" NRW angepinnt. Hat jemand mit Besoldung von einer Uni (ob nun A, B, oder W) schon einmal einen solchen Widerspruch eingereicht und könnte von seinen Erfahrungen berichten? Wird der in NRW wie üblich an das LBV gerichtet?

Ich lege seit einigen Jahren jedes Jahr Widerspruch gegen meine Besoldung ein, Adressat ist das LBV. Nach jeweils 1-2 Jahren wird mir jeweils der Eingang bestätigt. Sonst ist nichts erfolgt.

Durch dieses Forum wurde ich darauf hingewiesen Widerspruch gegen die Höhe der Familienzulage einzulegen. Das hatte ich auch in früheren Jahren gemacht, und bei 3 Kindern hierbei eine fünfstellige Summe nachgezahlt bekommen.

So ein Brief ist leicht geschrieben (es gibt hier genügend gute Vorlagen), und man ist auf der sicheren Seite, sollte irgendwann einmal sich etwas tun.

Rheinlandmensch

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Antw:Widerspruch Besoldung Uni
« Antwort #3 am: 17.12.2024 16:57 »
Dito, ich mach es genauso wie uniprof, und empfehle dringend: per Einschreiben ans LBV. Inzwischen weist das LBV darauf hin, dass die Nutzung des Kontaktformulars "rechtswidrig" sei (hab ich allerdings früher gemacht UND den Eingang, Verzicht auf Einrede der Verjährung usw. "trotzdem" bestätigt bekommen).
Dieses Jahr dann sicherheitshalber per Einschreiben.
Viel Erfolg!