Autor Thema: [Allg] Beamter zum Beigeordneten im Beamtenverhältnis auf Zeit (8Jahre)  (Read 1420 times)

Lars71

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Hallo,

es geht um ein Beamten auf Lebenszeit in Berlin der nun in einem anderen Bundesland als Beigeorneter in ein Beamtenverhältnis auf Zeit (8 Jahre) wechseln möchte. Mir ist klar, dass man bis zu 12 Jahre ja das Beamtenverhältnis ruhen lassen, geht das in diesem Fall? Muss der Dienstherr zustimmen? Welche Folgen hat so ein Wechsel? Hat jemand da Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal fürs lesen ....
« Last Edit: 11.12.2024 01:25 von Admin »

Organisator

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Das BBG regelt, dass bei einem kommualen Wahlbeamtenverhältnis das bislang wahrgenommene Amt ruht. In den Landesbeamtengesetzen dürften sich ähnliche Regelungen finden lassen.

Casiopeia1981

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Das kann man pauschal nicht sagen. In NRW soll das erst jetzt eingeführt werden mit der geplanten Dienstrechtsreform.

BEAliMenTER

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In BW gilt ein Rückkehrrecht meine ich auch nur für Landesbeamter. Kommunale Beamte können nicht zurück.