Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stundenberechnung Elternzeitvertretung
Organisator:
Dann wünsche ich dir viel Erfolg, dass es so wie du es dir wünscht auch von deinem Arbeitgeber umgesetzt wird.
Elsa89:
Vielen Dank!
clarion:
Die Kollegin kann zwar wünschen, nach der Elternzeit die alten Aufgaben wahrnehmen zu dürfen, sie hat allerdings kein Anrecht darauf. Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgeber,die Aufgaben neu zu verteilen und die Arbeit ganz oder teilweise bei Dir zu belassen. Die Kollegin hat nur Anspruch auf eine Entgeldgruppen gerechte Tätigkeit, nicht aber auf bestimmte Tätigkeiten.
Elsa89:
Ja, das stimmt schon. Allerdings hat die Kollegin bereits ihren Wunsch geäußert, der dankend von ihrer Vorgesetzten angenommen wird. Es handeln sich um Aufgaben, die nur sie für mehrere Standorte übernimmt. Dh ich müsste zumindest in diesen Bereich nicht so intensiv eingearbeitet werden. Und das kommt dem Team natürlich gelegen. Denn für die Einarbeitung haben wir vielleicht nur ein Monat - wenn’s denn klappt und für mich sind 95% ihrer Tätigkeiten komplett neu.
Daher ja meine Frage, wie dann die Stundenverteilung aussehen könnte.
troubleshooting:
Wenn du die Einzige bist, die in Frage kommt, warum definierst du dann dem AG nicht die Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit?
Du arbeitest jetzt Vollzeit! Willst du denn die Arbeitszeit reduzieren, wenn die andere Kollegin vielleicht mehr vielleicht weniger wiederkommt? Einseitig seitens des AG die vertragliche Arbeitszeit reduzieren, ist nicht.
Wenn du also weiterhin Vollzeit arbeiten möchtest, wäre das die Bedingung. Wie der AG das dann mit den Stellen und auch der anderen Kollegin regelt, ist seine Sache. Ansonsten muss er sich jemand anderen suchen. Im Rahmen des Direktionsrechtes, kann er eventuell (lässt sich mit den Angaben nicht beurteilen) dir die Aufgaben dann zuweisen, aber nicht, dass du in Teilzeit musst, wenn es der anderen Kollegin passt wiederzukommen.
Er könnt dir dann zB zeitlich 90% Arbeit auf Stelle 1 und 10% auf Stelle 2 zuweisen.
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