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Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne

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Miri38:
Genau, wegen 2 Monaten so einen Aufwand..schade, hatte mich so sehr gefreut..

MoinMoin:

--- Zitat von: Miri38 am 11.12.2024 20:25 ---Und die wollen sogar alte Arbeitsverträge, wo ich schon überall tätig war..
Das ist doch eigentlich gar nicht zulässig, Arbeitsverträge vorzulegen..ist dass nicht eine Datenschutzverletzung der ehemaligen Firma, wenn ich das vorlegen würde?

--- End quote ---
Also wenn du Zeiten angerechnet haben willst, dann bringst du sie bei, ansonsten zählen diese Zeiten halt nicht.

Ich musste auch mein Dutzend ZeitAvs meiner WiMi Karriere beipuhlen, damit die die Zeiten eintragen können und ich mein Dienstjubel korrekt berechnet bekomme, kannst aber natürlich drauf verzichten

Valdin:
Oje und das alles für eine Anstellung für 2 Monate absolut übertrieben. Also ich persönlich hatte nie solche Probleme, Gott sei Dank. Selbst wenn die Stelle höher dotiert war.. Ich habe immer meine Zeiten mitgenommen, irrelevant, ob ich mal zwischenzeitlich mal arbeitslos war. (Angefangen und 2/3 der Abteilung hatte gekündigt … hatte mit einer anderen Kollegin angefangen und ich hatte zwei Wochen länger da ausgehalten als meine damalige Kollegin (*grins*) also ich hab da meist nur zwei Gehaltsabrechnungen eingereicht, die leicht geschwärzt waren, eine mit der vorherigen Stufe (Stufenlaufzeit) und eine mit der neuen und fertig. Wenn ein AG so herumknausert, gibt noch genügend andere Arbeitgeber, bist ja kein Sklave oder Bittsteller … hört sich ja fast an wie eine Stelle beim Verfassungsschutz, wobei 2 Monate Befristung dort heftig wären.

Miri38:
Es ist eine Stelle im Wahlamt, also nur für die Wahlen..voll übertrieben..Ich dachte, es gibt einen einfachen Arbeitsvertrag, vielleicht ein paar Unterlagen einreichen, fertig..Aber ja, ich dachte auch, ich will ja nicht beim Bundeskanzler anfangen  :D Schade, hat mich sehr enttäuscht..

Garfield73:
Wenn ihr das schon für übertrieben haltet, dann solltet ihr nicht auf die Idee kommen in Bayern nach der Pensionierung als Finanzbeamter noch auf Minijobbasis z. B. bei der Grundsteuer aushelfen zu wollen.
Da müssen die gleichen Unterlagen eingereicht werden, wie von allen anderen Bewerbern auch.
Inklusive Führungszeugnis  :o

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