Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen

Vom Tarifbeschäfigten zum Beamten

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Pina:

--- Zitat von: Organisator am 17.12.2024 14:04 ---grundsätzlich nein

--- End quote ---
Danke, das habe ich zwar aus §8 Absatz 1 Mr. 2 LBG NRW herausgelesen, aber es hätte sein könne, das an anderer Stelle konkretisiert wird.

Pina:

--- Zitat von: Organisator am 17.12.2024 14:04 ---grundsätzlich nein

--- End quote ---
Wobei "grundsätzlich" nicht ausschließlich ist.
 Grundsätzlich impliziert Ausnahmen.

10481178:

--- Zitat von: Pina am 17.12.2024 11:58 ---Ich fange mal bei der grundsätzlichen Frage an: würde eine Verbeamtungim gD überhaupt möglich sein mit Fachabitur, Fachwirtausbildung, Berufserfahrung aber ohne mindestens Fachhochschulabschluss?

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Ich kann Organisator nur beipflichten. Aktuell scheidet eine Verbeamtung grundsätzlich aus. Grundlage wäre § 16 LVO, der auf die Laufbahn besonderer Fachrichtung verweist. Eine Verbeamtung in Laufbahngruppe 2 ist nur mit Studium möglich (siehe Anlage 2 zu § 16 LVO). Hinzu kommt, dass vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 2, die den Erwerb der Befähigung durch einen Vorbereitungsdienst vorschreibt,
 die Einstellung solcher Bewerberinnen und Bewerber in die entsprechende Laufbahn mit Vorbereitungsdienst nicht mehr zulässig, die ihre Befähigung nach den Vorschriften über Beamtinnen oder Beamte besonderer Fachrichtung erworben haben oder anders, dem Regellaufbahnbewerber gebührt der Vorrang. Ein Fachwirt, egal welcher Fachrichtung, ist kein Studium.

Ob eine Verbeamtung mit dem angekündigten neuen Laufbahnrecht möglich ist, wird sich in Zukunft zeigen.

Pina:
Danke für die Einschätzung und Auslegung.

Organisator:

--- Zitat von: Pina am 17.12.2024 15:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 17.12.2024 14:04 ---grundsätzlich nein

--- End quote ---
Wobei "grundsätzlich" nicht ausschließlich ist.
 Grundsätzlich impliziert Ausnahmen.

--- End quote ---

Wie es im Recht so häufig der Fall ist. Es kann auch - zumindest beim Bund - Verbeamtungen ohne die vorgeschriebene Bildungsvoraussetzung geben, allerdings dann mit zusätzlicher Verwaltungsprüfung vor einem Ausschuss. Solche Fälle sind aber extrem selten und nur in besonderen Einzelfällen möglich.

Daher zu deiner Frage - die Verbeamtung im gD ohne Bildungsvoraussetzung ist grundsätzlich unmöglich; in deinem Fall: unmöglich (da ich keine Besonderheiten sehe).

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