Guten Abend,
mich würde einmal interessieren, wie sich Wartezeiten errechnen und ob für mich die modulare Qualifizierung erforderlich ist.
Ich habe seit Jahren eine A12-er Planstelle (klassicher Beamter des nicht-technischen gD) und habe "irgendwann" vor Jahren meinen Master of Public Administration gemacht.
Der PR hat einen Antrag eingebracht, die Beförderungswartezeiten von pauschal 12 auf 3, 6 oder 9 Monate "je nach Qualifizierung" zu reduzieren, in der PR-Info steht da leider nicht mehr zu.
Kann mir jemand sagen, anhand welcher Rechtsgrundlage ich die Beförderung A12 nach A13gD in Bezug auf Wartezeiten beurteilen muss?
Wann währe frühestens dann darauf aufbauend eine Beförderung nach A 13 hD möglich und benötige ich hier diese modulare Qualifizierung?
Viele Grüße!