Autor Thema: [BR] Berücksichtigungsfähige Zeiten für Stufenfestsetzung ab welcher Stufe?  (Read 1355 times)

MenschGuenther

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Hallo Forum

im §26 BbgBesG lese ich nur, welche Zeiten für die Berechnung der Erfahrungsstufe anerkannt werden.
Ich finde aber nichts konkretes darüber, ab welcher Stufe es mit der Berechnung, z.B. bei einer A13, losgeht.
Die Besoldungstabelle zeigt, dass eine A13 mit Stufe 5 beginnt.

Angenommen Beamter B kann 5 Jahre für die Berechnung der Erfahrungsstufe gutgeschrieben werden. Erfolgt die Berechnung dann aus Stufe 1 oder aus Stufe 5?

Bei Stufe 1 würde er in einer A13 Stufe 3 landen, die es aber nicht gibt (+ 2 Jahre Stufe 2, + 2 Jahre Stufe 3).
Bei Stufe 5 würde er in einer A13 Stufe 6 landen (ihm fehlt 1 Jahr für Stufe 7).

Gibt es da irgendwo Klarheit darüber?

Vielen Dank.
« Last Edit: 12.12.2024 22:09 von Admin »

IRJ

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Gibt es da irgendwo Klarheit darüber?

Hallo Guenther,

auf der Grundlage des § 25 Abs. 3 BbgBesG beginnt die Stufenlaufzeit in dem von dir beschriebenen Fall in der Stufe 5.

§ 25 Abs. 3: Das Aufsteigen in den Stufen beginnt mit dem Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem die erste Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Geltungsbereich des Grundgesetzes wirksam wird. Liegen zu diesem Zeitpunkt berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 26 Absatz 1 vor, wird der Zeitpunkt des Beginns um diese Zeiten vorverlegt. Ausgehend von dem Zeitpunkt des Beginns werden die Stufenlaufzeiten nach Absatz 2 berechnet. Die Berechnung und die Festsetzung des Zeitpunkts des Beginns des Aufsteigens in den Stufen stellt die personalaktenführende Stelle fest und teilt diese Festsetzung der Beamtin oder dem Beamten schriftlich oder durch elektronischen Schriftformersatz mit.

Viele Grüße

jellycoat

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Hallo Forum

im §26 BbgBesG lese ich nur, welche Zeiten für die Berechnung der Erfahrungsstufe anerkannt werden.
Ich finde aber nichts  konkretes darüber, ab welcher Stufe es mit der Berechnung, z.B. bei einer A13, losgeht.
Die Besoldungstabelle zeigt, dass eine A13 mit Stufe 5 beginnt.

Angenommen Beamter B kann 5 Jahre für die Berechnung der Erfahrungsstufe gutgeschrieben solar smash werden. Erfolgt die Berechnung dann aus Stufe 1 oder aus Stufe 5?

Bei Stufe 1 würde er in einer A13 Stufe 3 landen, die es aber nicht gibt (+ 2 Jahre Stufe 2, + 2 Jahre Stufe 3).
Bei Stufe 5 würde er in einer A13 Stufe 6 landen (ihm fehlt 1 Jahr für Stufe 7).

Gibt es da irgendwo Klarheit darüber?

Vielen Dank.

Die Berechnung der Erfahrungsstufe bei einer A13 beginnt grundsätzlich ab der Einstiegsstufe, die von der Besoldungstabelle vorgegeben ist (z. B. Stufe 5). Wenn ein Beamter 5 Jahre anrechenbare Dienstzeit vorweisen kann, erfolgt die Anerkennung basierend auf der Tabelle und den vorgegebenen Stufen. Die Details zur Übertragung hängen vom jeweiligen Landesbesoldungsgesetz ab, im Falle Brandenburgs vom §26 BbgBesG. Weitere Klärung kann die zuständige Besoldungsstelle oder ein juristischer Berater bieten.

MenschGuenther

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Danke für eure Antworten.

Hatte parallel schon die Besoldungsstelle angeschrieben. Die haben mich allerdings nur wieder zurück zu meiner Personalabteilung verwiesen. Diese hatte mir jedoch schon gesagt, dass ich mich wegen der Berechnung an die Besoldungsstelle wenden soll  ::)