Hallo Forum
im §26 BbgBesG lese ich nur, welche Zeiten für die Berechnung der Erfahrungsstufe anerkannt werden.
Ich finde aber nichts konkretes darüber, ab welcher Stufe es mit der Berechnung, z.B. bei einer A13, losgeht.
Die Besoldungstabelle zeigt, dass eine A13 mit Stufe 5 beginnt.
Angenommen Beamter B kann 5 Jahre für die Berechnung der Erfahrungsstufe gutgeschrieben werden. Erfolgt die Berechnung dann aus Stufe 1 oder aus Stufe 5?
Bei Stufe 1 würde er in einer A13 Stufe 3 landen, die es aber nicht gibt (+ 2 Jahre Stufe 2, + 2 Jahre Stufe 3).
Bei Stufe 5 würde er in einer A13 Stufe 6 landen (ihm fehlt 1 Jahr für Stufe 7).
Gibt es da irgendwo Klarheit darüber?
Vielen Dank.