Autor Thema: Eingruppierung IT ohne Studium  (Read 3023 times)

Marda

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Eingruppierung IT ohne Studium
« am: 12.12.2024 02:12 »
Hallo Zusammen,

ich arbeite jetzt seit über 10 Jahren in der IT, und bin zurzeit in einem Unternehmen die nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst zahlen.
Aktuell werden alle Verträge überprüft und bei einigen Kollegen wurden bereits Rückgruppierung in die Wege geleitet.
(Mir war bis vor kurzem gar nicht klar, dass sowas möglich ist).
Alle anderen werden noch geprüft, ich mache mir jetzt große Sorgen, das es bei mir auch passiert.
Mein Problem an der Sache ist, ich habe "nur" Fachabitur und eine Abgeschlossenen IT-Ausbildung, aber halt ohne Studium.
Ich habe schon recherchiert und auch einige Aussagen gefunden wie z.B.: "Ohne Studium bis E13 möglich" Oder sogar E14.
Verweisen wird häufig auf die Entgeltordnung, in einem Fall z.B.: Entgeltordnung Teil II Abschnitt 11
Allerdings scheint das falsch zu sein, da finde ich nichts.
Laut meiner Recherche wäre es Teil 3 Abschnitt 24.
Eventuell hat sich das im Laufe der Jahre aber auch geändert.
Teil 3 Abschnitt 24 scheint aber für mich aktuell korrekt zu sein und dort steht ab Entgeltgruppe 10 "Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung".

Ich finde im Netz viele verschiedenen Aussagen.
Habe ich was übersehen?
Kann ihr jemand Licht ins Dunkeln bringen?

Eine Rückgruppierung würde logischerweise finanzielle Probleme nach sich ziehen.
Ich bin daher etwas verunsichert und möchte am liebsten wissen was mich erwarten könnte bzw. was ich für Möglichkeiten habe (falls ich welche habe).

Vielen Dank

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #1 am: 12.12.2024 07:06 »
Rückgruppierungen finden da nicht statt, sondern es wird nur die falsche Bezahlung korrigiert, denn man ist stets aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nur irrt sich da hin und wieder der AG und zahlt das falsche Entgelt.

Entgeltordnung Teil II Abschnitt 11 ist TV-L
Wenn TVöD Kommune gilt:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tvoed
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_15_TV%C3%B6D_V_Lesefassung_Stand_01_03_2021.pdf
Teil A II 2
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
Und dort wirst du lesen können, dass in EG6 und EG10 jeweils eine Fallgruppe ohne Ausbildungsvoraussetzung gibt.
Für Master/Diplom Informatiker gilt der allgemeine Teil EG13 -EG15 und da bekommt wird man wegen fehlender Voraussetzung um eine EG niederiger eingruppiert, sofern man nicht ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne ist.

Wenn du TVöD Bund bist, dann ist es der besagte Abschnitt und da gibt es in EG10 diese Hürde.
Ergo wenn du EG10er IT-Tätigkeiten nach Bund hast wirst du idR eine EG niedriger eingruppiert.

Also bevor man dir mit Rat und Tat beiseite stehen kann müsstest du erstmal ermitteln was i deinem AV steht.

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #2 am: 12.12.2024 07:30 »
Hallo Zusammen,

ich arbeite jetzt seit über 10 Jahren in der IT, und bin zurzeit in einem Unternehmen die nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst zahlen.
Aktuell werden alle Verträge überprüft und bei einigen Kollegen wurden bereits Rückgruppierung in die Wege geleitet.
(Mir war bis vor kurzem gar nicht klar, dass sowas möglich ist).
Alle anderen werden noch geprüft, ich mache mir jetzt große Sorgen, das es bei mir auch passiert.
Mein Problem an der Sache ist, ich habe "nur" Fachabitur und eine Abgeschlossenen IT-Ausbildung, aber halt ohne Studium.
Ich habe schon recherchiert und auch einige Aussagen gefunden wie z.B.: "Ohne Studium bis E13 möglich" Oder sogar E14.
Verweisen wird häufig auf die Entgeltordnung, in einem Fall z.B.: Entgeltordnung Teil II Abschnitt 11
Allerdings scheint das falsch zu sein, da finde ich nichts.
Laut meiner Recherche wäre es Teil 3 Abschnitt 24.
Eventuell hat sich das im Laufe der Jahre aber auch geändert.
Teil 3 Abschnitt 24 scheint aber für mich aktuell korrekt zu sein und dort steht ab Entgeltgruppe 10 "Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung".

Ich finde im Netz viele verschiedenen Aussagen.
Habe ich was übersehen?
Kann ihr jemand Licht ins Dunkeln bringen?

Eine Rückgruppierung würde logischerweise finanzielle Probleme nach sich ziehen.
Ich bin daher etwas verunsichert und möchte am liebsten wissen was mich erwarten könnte bzw. was ich für Möglichkeiten habe (falls ich welche habe).

Vielen Dank

Vielleicht solltest du auch mal kurz sagen, in welcher Gruppe du momentan bist; dann kann man eher etwas dazu sagen, ob das "richtig sein kann"

Marda

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #3 am: 12.12.2024 11:46 »
Hallo,

danke für eure Antworten.

Aktuell werde ich nach TVÖD VKA bezahlt und befinde mich dort in E12.
Bin dort aktuell alleine in der IT und kümmere mich um etwa 450 Mitarbeiter (450 im Schichtdienst).

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #4 am: 12.12.2024 13:34 »
Hallo,

danke für eure Antworten.

Aktuell werde ich nach TVÖD VKA bezahlt und befinde mich dort in E12.
Bin dort aktuell alleine in der IT und kümmere mich um etwa 450 Mitarbeiter (450 im Schichtdienst).
Das kann alles und nichts heißen, von Mäuse anstöpseln bis zu Multidimensionale verteilte Petabyte Datenbanken administrieren.
Aber dass klingt danach, dass die 12 schon sehr nahe an der Realität ist, wenn du nicht zu viele Zeitanteile hast die da heißen Firstlevel Support, Rechner einrichten / freischalten und Benutzer anlegen
Bist du an strategischen Entscheidungen und langfristigen Planungen beteiligt?

Marda

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #5 am: 12.12.2024 13:44 »
Ich treffe strategischen Entscheidungen und kümmere mich auch um die langfristige Planung, GF gibt es natürlich frei wenn das Budget da ist.
Meine Arbeiten reichen von Mäuse an stöpseln bis hin zum betreuen von verschiedenerer Branchen Software wie z.B. Datev.
Kümmere mich um alle Server sowie Clients, ums ganze Netzwerk, Firewalls, Telefonanlage, Handys & MDM. Verwalte alle Verträge die irgendwas mit der IT zutun haben, von Mobilfunk bis zu Telefon/Internet.
Natürlich gibt es auch Partner, d.h. externe Firmen bei denen wir z.B. auch Hardware und Lizenzen kaufen, diese stehen zur Verfügung falls es mal irgendwo hakt und mein wissen in dem Gebiet nicht ausreicht.
Da würde ich mal schätzen das ich auf solche Partner etwa 6 mal im Jahr zurückgreife für je 1-3 Stunden.
Zusätzlich mache ich auch den "Einkauf" für die EDV. 

Marda

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #6 am: 12.12.2024 14:24 »
Da ich mein letzten Beitrag nicht mehr bearbeiten kann:
Ich habe jetzt wohl endlich die Richtige EGO gefunden https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf
Auf Seite 70 bei der Entgeltgruppe10 steht: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht."
Das geht dann die Entgeltgruppen 11, 12 .. so weiter.

Ich habe keine Stellenbeschreibung, es steht praktisch nirgends geschrieben was genau meine Aufgaben sind.

Anhand meiner Aufgaben die ich erledige ist es dann Auslegungssache welche Entgeltgruppe die richtig für mich wäre. Versteh ich das richtig?


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #7 am: 12.12.2024 14:34 »
Dann hast du also Arbeitsvorgänge der EG5 (allg Teil) ,  EG9a evtl. 9b und EG11 (wg. fachliche Weisungsbefugnis)
AVs mit EG12 zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
sehe ich da so ad hoc nicht. (Datev und Co gehören da eher nicht zu Spezialaufgaben oder besondere Schwierigkeit ,nicht bei einer 450 man Klitsche)
EG12 gibbet umgangssprachlich für Aufgaben, wo Chatgpt dir keine Lösung bieten kann.

Evtl. EG13 allg. Teil für die Planungen, aber das dürfte nicht mehr als 10% der Zeit sein, oder?

Könnte also korrekt eine EG11 sein.

Alles ohne Ausbildungsvoraussetzung, da VKA und nicht so wie du meinst Bund

superbraz

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Antw:Eingruppierung IT ohne Studium
« Antwort #8 am: 16.12.2024 11:09 »
klingt für mich auch nach EG11 - mich würde aber die Stellenbeschreibung zur EG12 interessieren!  8)