[Allg] Beamter zum Beigeordneten im Beamtenverhältnis auf Zeit (8Jahre)

Begonnen von Lars71, 10.12.2024 12:48

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Lars71

Hallo,

es geht um ein Beamten auf Lebenszeit in Berlin der nun in einem anderen Bundesland als Beigeorneter in ein Beamtenverhältnis auf Zeit (8 Jahre) wechseln möchte. Mir ist klar, dass man bis zu 12 Jahre ja das Beamtenverhältnis ruhen lassen, geht das in diesem Fall? Muss der Dienstherr zustimmen? Welche Folgen hat so ein Wechsel? Hat jemand da Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal fürs lesen ....

Organisator

Das BBG regelt, dass bei einem kommualen Wahlbeamtenverhältnis das bislang wahrgenommene Amt ruht. In den Landesbeamtengesetzen dürften sich ähnliche Regelungen finden lassen.

Casiopeia1981

Das kann man pauschal nicht sagen. In NRW soll das erst jetzt eingeführt werden mit der geplanten Dienstrechtsreform.

BEAliMenTER

In BW gilt ein Rückkehrrecht meine ich auch nur für Landesbeamter. Kommunale Beamte können nicht zurück.