Autor Thema: Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans  (Read 1885 times)

coke132

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Hallo zusammen,

nachdem meine Kollegin (A12), die immer das Stellplan- und Organisationsmanagement inne hatte, seit Juli erkrankt ist, habe ich die Aufgabe von ihr vollumfänglich übernommen - mit allem was dazugehört (JourFixe-Termine, Beratung, Auswertung, Einpflegen aller relevanten Daten: ATZ, WBS usw,...).
Nun habe ich (E11) im November die Zulage gem. §14 TV-L für höherwertige Tätigkeiten beantragt, welche leider abgelehnt wurde, da "meine Eingruppierung schon über der eigentlichen E10 liegt, welche für diese Tätigkeiten angesetzt wird" liegt.
Ist es tatsächlich so, dass alle Stellenplan-Verantwortlichen in der 10 eingruppiert sind? Gibt es hierzu irgendeine Richtlinie oder Beispiele oder ähnliches?

Danke für eine kurze Einschätzung. 

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans
« Antwort #1 am: 12.12.2024 13:30 »
Es gibt die Entgeltordnung und daraus kann man es erraten, wie man eingruppiert ist.
Immer halt aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten.
Mir ist keine vorgefertigte Meinung bekannt, die mal ausgerechnet hat wo die Bezeichnung Stellenplan-Verantwortlicher beschrieben wäre

JC83

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Antw:Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans
« Antwort #2 am: 12.12.2024 14:31 »
Hallo zusammen,

nachdem meine Kollegin (A12), die immer das Stellplan- und Organisationsmanagement inne hatte, seit Juli erkrankt ist, habe ich die Aufgabe von ihr vollumfänglich übernommen - mit allem was dazugehört (JourFixe-Termine, Beratung, Auswertung, Einpflegen aller relevanten Daten: ATZ, WBS usw,...).
Nun habe ich (E11) im November die Zulage gem. §14 TV-L für höherwertige Tätigkeiten beantragt, welche leider abgelehnt wurde, da "meine Eingruppierung schon über der eigentlichen E10 liegt, welche für diese Tätigkeiten angesetzt wird" liegt.
Ist es tatsächlich so, dass alle Stellenplan-Verantwortlichen in der 10 eingruppiert sind? Gibt es hierzu irgendeine Richtlinie oder Beispiele oder ähnliches?

Danke für eine kurze Einschätzung.

SB im Bereich Stellenwirtschaft mit den genannten Tätigkeiten sind schon tendenziell E11; E12 sehe ich nicht, da es hier an dem gesteigerten Maß der Verantwortung fehlen dürfte.

Schinkensandwich

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Antw:Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans
« Antwort #3 am: 13.12.2024 13:52 »
Alle die ich kenne (bei verschiedenen Arbeitgebern im Bereich des TV-L) und die exakt diese Aufgaben machen, sind überwiegend eher in E10 eingruppiert. Davon macht aber (logischerweise) keiner nur den Stellenplan und das Org.management (ist ja auch keine tagesfüllende Aufgabe), sondern schon auch andere Tätigkeiten. Die Stellenbewirtschaftung dient häufig dazu, die Heraushebung nach E10 zu begründen.

Wundert mich aber nicht, dass die verbeamtete vorherige Kollegin in A12 war. So kenne ich das (leider) auch. Auch wenn man im Beamtenforum ständig lesen darf, dass es ja angeblich so viele Konstellationen geben soll, bei denen Beamte gegenüber Angestellten benachteiligt sind.

Organisator

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Antw:Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans
« Antwort #4 am: 13.12.2024 15:12 »
Wundert mich aber nicht, dass die verbeamtete vorherige Kollegin in A12 war. So kenne ich das (leider) auch. Auch wenn man im Beamtenforum ständig lesen darf, dass es ja angeblich so viele Konstellationen geben soll, bei denen Beamte gegenüber Angestellten benachteiligt sind.
Nicht vollständig gelesen. Es gibt Konstellationen, bei denen der Beamte gegenüber den Angestellten benachteiligt sein kann. Und umgekehrt.

JC83

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Antw:Eingruppierung bei Bearbeitung des Stellenplans
« Antwort #5 am: 14.12.2024 10:46 »
Die Stellenbewirtschaftung dient häufig dazu, die Heraushebung nach E10 zu begründen.

Wenn dann ist es eine Heraushebung nach E11 ;), nur eben unter 50%. Und jeder halbswegs clevere AG bewertet diese Stellen eben genau so hoch, nach E11, um die Leute teuer und damit am Sich-Weg-Bewerben zu hindern. So viele SB-Stellen in E11 gibt es im öD ja dann doch nicht.