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[Allg] Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht

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Freddy24:
Ich wundere mich, warum bisher keine Rechtsanwaltskanzlei auf die Idee gekommen ist, den Bereich Besoldungsrecht für Beamte und Richter im grossen Stil professionell zu bearbeiten. Wäre ich ein junger fähiger Rechtsanwalt, digital native und KI-aufgeschlossen, wäre es mir ein leichtes, binnen weniger Jahre Multimillionär zu werden. Es geht um Massenverfahren, die mit KI-Unterstützung nur einen beschränkten Aufwand erfordern. Die Erfolgsaussichten sind angesichts des bundesweit konzertierten Verfassungsbruchs bei der amtsangemessen Besoldung hervorragend. Das Geld liegt hier auf der Strasse. Greift zu! Es geht um zigtausende Verfahren, die auf Euch warten.

Verwaltungsgedöns:
Auch mit KI wird es keine Urteile vor 2064 geben. Da leben die Anwälte schon gar nicht mehr.

Ozymandias:
Der Streitwert ist halt sehr miserabel und danach bemisst sich das Honoar, außerdem so gut für alle Besoldungsgruppen, Stufen, Kinderanzahl, Partnereinkommen, Bundesländer, etc. alles durchzurechnen sind die KIs halt noch nicht.

Außerdem ruhen viele Widersprüche. Beamte waren in der Vergangenheit auch nicht sehr klagewillig.

PolareuD:
Da in der Regel ein Streitwert von 5000€ angenommen wird, kann die Kanzlei für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren max. 1300€ nach RVG (1. Instanz) abrechnen. In Anbetracht des Aufwanden für die Erstellung der Klageschrift ist das für nicht wenige Kanzleien ein zu geringer Betrag. Nicht wenige Kanzleien bestehen daher auf eine Honorarvereinbarung, die für den Kläger mit höheren Kosten verbunden ist.

Nach meinen Recherchen rufen die Kanzleien Kostensätze von ca. 300€/Stunde auf, so dass ein Anwalt ca. 4-5 Stunden abrechnen kann nach RVG.

foo:
Ich frage mich eher warum noch kein Rechtsdienstleister bzw. -finanzierer auf die Idee gekommen ist, die Anwaltshonorare gegen eine prozentuale Erfolgsbeteiligung zu übernehmen (ähnlich wie bei z. B. Flugverspätungen).

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