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[Allg] Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht

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PolareuD:
Die Antwort erscheint ganz einfach: Niemand weiss wie eine amtsangemessene Alimentation auszusehen hat. In der Folge kann auch keine konkrtete Nachzahlungshöhe abgeleitet werden. Ohne diese wird sich vermutlich kein Prozessfinanzier auf das Risiko einlassen.

A9A10A11A12A13:
Leider kann man auch nicht auf die Schnelle per IFG beim BVerfg eine Übersicht der Kanzleien und Anwälte der bisher aufgelaufenen Vorlagen anfordern. Das Gericht möchte Geld sehen, wenn sie die Mehrarbeit machen sollen jeweils die Erlaubnis der Weitergabe an den Fragesteller bei den Prozessbevollmächtigten zu erfragen.

Aber vielleicht kann man erst mal erfragen ob hinter den zwei bis dreistelligen Vorlagen entsprechend so viele unterschiedliche Prozessbevollmächtigte stehen, oder ob es nicht mal eine Handvoll sind. Dann müsste das BVerfG eigentlich nicht teuer bezahlt werden.

Freddy24:
1. Der finanzielle Anreiz für Anwälte  ergibt sich nicht durch die 1000 bis 1500 € Anwaltsgebühren je Instanz, sondern aus der grossen Anzahl der Fälle, die gleichgelagert sind und daher mit einer einheitlichen Klageschrift etc. bearbeitet werden können.
2. Auch der Ankauf von Besoldungsforderungen durch Rechtsdienstleister wäre aufgrund der Masse der Verfahren, die jedes Jahr neu entstehen, da ein Ende des konzertierten Verfassungsbruches bei der Besoldung nicht zu erwarten ist, lukrativ. Auch wenn die verfassungsgemässe Höhe der Besoldung nicht genau zu bemessen ist, lässt sie sich schätzen und ein prozentualer Betrag als Kaufpreis vereinbaren.
3. Auch die Realisierung der Besoldungsansprüche muss keineswegs in weiter Ferne liegen, wenn man das Verfahrensrecht zur Beschleunigung der Verfahren konsequent anwendet. Jedes Jahr ist ein Antrag auf Festsetzung einer verfassungsgemässe Besoldung zu stellen, kein Ruhen des Verfahrens akzeptieren, nach 3 Monaten Untätigkeit der Besoldungsbehörde folgt die Untätigkeitsklage. Vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls kein Ruhen des Verfahrens oder Musterverfahren akzeptieren und baldmöglichst eine Rüge wegen Verfahrensverzögerung erheben. Dasselbe in den nächste Instanzen. Der Justiz kann man Beine machen, man muss es nur wollen.

Gruenhorn:
Ja, theoretisch wäre da etwas zu holen. Ich habe tatsächlich einige Anbieter von Rechtsschutz Dienstleistern angeschrieben und an telefoniert. Da gab es nie eine Rückmeldung. Das Problem ist aus meiner Sicht ja, dass es eben keinen einklagbaren Wert gibt. Es kann ja nur auf Feststellung der Verfassungswidrigjeit geklagt werden. Daraus ergibt sich aber keine Nachzahlung sondern lediglich die Pflicht ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden. Es scheint mir einigermaßen schwer hier eine sinnvolle Vergütungsvereinbarung abzuschließen.

Freddy24:
Die Höhe einer Nachzahlung bei verfassungskonformer neuer Besoldungsgesetzgebung ist in der Tat schwer zu bemessen. Anhaltspunkte für die Höhe der Unteralimentation kann man sicher in höchstrichterlichen Verfahren finden, in denen eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt wurde und die zu Vorlagen beim BVerfG geführt haben. In SH ist die restliche Streichung des Weihnachtsgeldes von einem halben Monatsgehalt im Jahr 2007 der Anlass für viele Besoldungsklagen. Der Weihnachtsgeldrechner auf der Seite www.dbb-sh.de berechnet in wenigen Schritten die Summe der bisherigen Kürzung der Besoldung. Bei mir mit R1 sind das bis dato 50 000 €.
Leider gibt es viele Kollegen, die sich mit Besoldungsfragen nicht beschäftigen wollen. Das hat unterschiedliche Gründe. Eine nicht unerhebliche Zahl ist wohl mit der Besoldung zufrieden, da die Eltern noch weniger verdienen bzw. verdient haben. Einige hoffen wohl, eine Beförderung werde es schon richten. Sicher haben einige auch einen gut verdienenden Partner bzw. eine solche Partnerin. Ich kann mich immer nur wieder wundern, warum halbwegs qualifizierte Leute Richter werden.

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