Bitte § 23 LBG BW und § 15 LBG RP lesen.
Die jeweiligen Inhalte des Referendariats musst du selbst vergleichen.
Sonderlich große inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Referendariaten kann ich mir nicht vorstellen. Bei größeren Unterschieden kann es notwendig werden, dass du Fortbildungsmaßnahmen oder eine weitere berufliche Praxis absolvieren musst.
Eine Anfrage in den Personalstellen der Bundesländer kann Klarheit bringen. Wegen der räumlichen Nähe beider Bundesländer bist du wahrscheinlich nicht der Erste, der von dem Einen in das Andere Bundesland wechselt.