Autor Thema: Vergleich Beamter vs. Angestellter - Berücksichtigung Absetzbarkeit RV-Beiträge  (Read 4215 times)

kdst

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Hallo zusammen,

ich möchte mal durchrechnen, wie sich eine Verbeamtung von E13 auf A13 auf das "effektive Nettogehalt" auswirkt. Ich klammere hierbei bewusst andere Unterschiede wie Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rente vs. Pension usw. aus.

Ich habe soweit verstanden, dass man die PKV noch abziehen muss, um das effektive Netto zu erhalten und diese aber zu ca. 80% steuerlich absetzbar ist, sodass man gedanklich ca. 1/3 vom PKV-Beitrag abziehen kann, da man bei 42% Grenzsteuersatz, von dem ich im hD bei vsl. immer vollzeitnaher Arbeit ausgehe, also ca. 0,42*0,8=0,33 zurück kriegt).
Also z.B. Gehaltrechner gibt mir als Beamter 4200 EUR netto und PKV kostet 400 EUR, dann sind es ungefähr 3936 EUR effektives netto.

Eine Frage habe ich aber noch in Bezug auf Rentenversicherungsbeiträge. In Vergleichen (z.B. https://www.berlin.de/sen/bjf/karriere/wir-verbeamten/vergleich-tarif-besoldung.pdf?ts=1707264041 oder den Rechnern auf https://oeffentlicher-dienst.info/) werden ja für Angestellte noch Renten- und  Arbeitslosenversicherung unter den Abzügen aufgeführt, die Beamte nicht haben. Aber: zumindest die Rentenversicherungsbeiträge kann man doch in voller Höhe steuerlich absetzen, sodass man davon 42% wieder aufs Netto draufrechnen kann, oder? Das würde doch evtl. den "Netto-Vorteil" des Beamten dahinschmelzen lassen. Oder ist die Absetzbarkeit der RV bereits in der Lohnsteuer berücksichtigt?

PolareuD

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Der Beamte zahlt kein RV-Beiträge von seinen Bruttobezügen. Von daher ist auch keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.

Indirekt zahlt der Beamte für seine Versorgungsbezüge durch Gehaltsverzicht. So werden mit jeder Besoldungsanpassung 0,2% abgezogen im Vergleich zu Angestellten. Zudem hatte der sogenannte Eckmann-Vergleich gravierenden Auswirkungen. In Summe verzichtet der Beamte monatlich auf 15-20% seiner Bezüge zur Finanzierung seiner Versorgungsbezüge.

kdst

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Der Beamte zahlt kein RV-Beiträge von seinen Bruttobezügen. Von daher ist auch keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.

Dass keine steurliche Absetzbarkeit bei Beamten gegeben ist, verstehe ich. Meine Frage ist, ob in Gehaltsrechnern für Angestellte der Lohnsteuerabzug schon die Absetzbarkeit der RV-Beträge berücksichtigt (und das also schon im angezeigten Netto enthalten ist)?

Umlauf

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Der Beamte zahlt kein RV-Beiträge von seinen Bruttobezügen. Von daher ist auch keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.

Dass keine steurliche Absetzbarkeit bei Beamten gegeben ist, verstehe ich. Meine Frage ist, ob in Gehaltsrechnern für Angestellte der Lohnsteuerabzug schon die Absetzbarkeit der RV-Beträge berücksichtigt (und das also schon im angezeigten Netto enthalten ist)?

Da die gesetzliche Krankenversicherung bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird, gehe ich davon aus, dass gleiches für die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge gilt. Die Werte sind der Bezügeberechnung bekannt.

Beamte müssen für die steuerliche Berücksichtigung der Krankenkasse die §10-Bescheinigung vorlegen oder auf die Einkommensteuererklärung warten.

sailor

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Da würde ich doch mal die APP " Bruno " die rechnet eigentlich richtig

Bjoerni

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Desweiteren gibt es bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen einen Höchstbetrag von 1900€ im Jahr.
Und in diese 1900€ fallen auch weitere absetzbare Versicherungen mit rein.

Mario12

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Hallo zusammen,

ich möchte mal durchrechnen, wie sich eine Verbeamtung von E13 auf A13 auf das "effektive Nettogehalt" auswirkt. Ich klammere hierbei bewusst andere Unterschiede wie Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rente vs. Pension usw. aus.

Ich habe soweit verstanden, dass man die PKV noch abziehen muss, um das effektive Netto zu erhalten und diese aber zu ca. 80% steuerlich absetzbar ist, sodass man gedanklich ca. 1/3 vom PKV-Beitrag abziehen kann, da man bei 42% Grenzsteuersatz, von dem ich im hD bei vsl. immer vollzeitnaher Arbeit ausgehe, also ca. 0,42*0,8=0,33 zurück kriegt).
Also z.B. Gehaltrechner gibt mir als Beamter 4200 EUR netto und PKV kostet 400 EUR, dann sind es ungefähr 3936 EUR effektives netto.

Eine Frage habe ich aber noch in Bezug auf Rentenversicherungsbeiträge. In Vergleichen (z.B. https://www.berlin.de/sen/bjf/karriere/wir-verbeamten/vergleich-tarif-besoldung.pdf?ts=1707264041 oder den Rechnern auf https://oeffentlicher-dienst.info/) werden ja für Angestellte noch Renten- und  Arbeitslosenversicherung unter den Abzügen aufgeführt, die Beamte nicht haben. Aber: zumindest die Rentenversicherungsbeiträge kann man doch in voller Höhe steuerlich absetzen, sodass man davon 42% wieder aufs Netto draufrechnen kann, oder? Das würde doch evtl. den "Netto-Vorteil" des Beamten dahinschmelzen lassen. Oder ist die Absetzbarkeit der RV bereits in der Lohnsteuer berücksichtigt?


Du irrst in der Annahme, dass du durch die Steuer irgendwas zurückbekommen würdest von den Beiträgen zur PKV.

Mikado

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Andere Ansicht: das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 13.2.2008, Az.:2 BvL 1/06).
Das Basisniveau des Krankenversicherungsschutzes  - egal ob gesetzlich oder privat versichert - bleibt steuerfrei. Die meisten Krankenversicherungen, GKV und PKV, versenden jährlich die Bescheinigungen über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Wenn man diese nicht beim Dienstherren zur monatlichen Berücksichtigung einreicht, bekommt man mit der Steuererklärung die gezahlten Steuern für den Basisversicherungsschutz zurück.

Bjoerni

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Korrekt. Und da geht man, und da hat wahrscheinlich kdst diese Zahl auch her, von um die 80% aus, welche der Basisversicherungsschutz vom Gesamtbetrag ausmacht.

Die Rechnung von kdst geht aber nicht auf, da er aufs ganze Jahr gesehen 1/3 von der PKV abzieht; damit aber deutlich die 1900 € Höchstsatz übersteigt.

Wären die monatlichen absetzbaren Beträge bei 158 € könnte er dies aufs ganze Jahr so machen.
Bei 400 € Zahlungsbetrag schafft er nicht mal ein halbes Jahr mit dieser Rechnung

kdst

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Die Rechnung von kdst geht aber nicht auf, da er aufs ganze Jahr gesehen 1/3 von der PKV abzieht; damit aber deutlich die 1900 € Höchstsatz übersteigt.

Wären die monatlichen absetzbaren Beträge bei 158 € könnte er dies aufs ganze Jahr so machen.
Bei 400 € Zahlungsbetrag schafft er nicht mal ein halbes Jahr mit dieser Rechnung

Meines Wissens sind doch aber der Anteil der Basisversicherung an der PKV unbegrenzt absetzbar, auch über 1900 EUR im Jahr, oder ist das nicht so?
Natürlich sind dann halt diese 1900 EUR schon voll ausgeschöpft und andere Versicherungen nicht mehr absetzbar.

Gruenhorn

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Es ist richtig. Die PKV Kosten sind (fast) vollständig abzugsfähig, auch über die 1900 Euro hinaus. Es gehen aber keine sonstigen Versicherungen  mehr, da der Freibetrag aufgebraucht ist.

KlammeKassen

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Es ist richtig. Die PKV Kosten sind (fast) vollständig abzugsfähig, auch über die 1900 Euro hinaus. Es gehen aber keine sonstigen Versicherungen  mehr, da der Freibetrag aufgebraucht ist.

Rentenversicherung und Pflegeversicherung sind das einzige, was dann noch geht.
Arbeitslosenversicherung wird hingegen nicht akzeptiert..... kann man also leider nicht mal steuermindernd nutzen.
Alles weitere (Haftpflicht, KFZ, Hausrat, private Rechtsschutz, BU) ist leider auch nicht mehr berücksichtigungsfähig, weil alleine die KK schon die 1.900 Euro übersteigt (deutlich)