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Vergleich Beamter vs. Angestellter - Berücksichtigung Absetzbarkeit RV-Beiträge
kdst:
Hallo zusammen,
ich möchte mal durchrechnen, wie sich eine Verbeamtung von E13 auf A13 auf das "effektive Nettogehalt" auswirkt. Ich klammere hierbei bewusst andere Unterschiede wie Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rente vs. Pension usw. aus.
Ich habe soweit verstanden, dass man die PKV noch abziehen muss, um das effektive Netto zu erhalten und diese aber zu ca. 80% steuerlich absetzbar ist, sodass man gedanklich ca. 1/3 vom PKV-Beitrag abziehen kann, da man bei 42% Grenzsteuersatz, von dem ich im hD bei vsl. immer vollzeitnaher Arbeit ausgehe, also ca. 0,42*0,8=0,33 zurück kriegt).
Also z.B. Gehaltrechner gibt mir als Beamter 4200 EUR netto und PKV kostet 400 EUR, dann sind es ungefähr 3936 EUR effektives netto.
Eine Frage habe ich aber noch in Bezug auf Rentenversicherungsbeiträge. In Vergleichen (z.B. https://www.berlin.de/sen/bjf/karriere/wir-verbeamten/vergleich-tarif-besoldung.pdf?ts=1707264041 oder den Rechnern auf https://oeffentlicher-dienst.info/) werden ja für Angestellte noch Renten- und Arbeitslosenversicherung unter den Abzügen aufgeführt, die Beamte nicht haben. Aber: zumindest die Rentenversicherungsbeiträge kann man doch in voller Höhe steuerlich absetzen, sodass man davon 42% wieder aufs Netto draufrechnen kann, oder? Das würde doch evtl. den "Netto-Vorteil" des Beamten dahinschmelzen lassen. Oder ist die Absetzbarkeit der RV bereits in der Lohnsteuer berücksichtigt?
PolareuD:
Der Beamte zahlt kein RV-Beiträge von seinen Bruttobezügen. Von daher ist auch keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.
Indirekt zahlt der Beamte für seine Versorgungsbezüge durch Gehaltsverzicht. So werden mit jeder Besoldungsanpassung 0,2% abgezogen im Vergleich zu Angestellten. Zudem hatte der sogenannte Eckmann-Vergleich gravierenden Auswirkungen. In Summe verzichtet der Beamte monatlich auf 15-20% seiner Bezüge zur Finanzierung seiner Versorgungsbezüge.
kdst:
--- Zitat von: PolareuD am 14.12.2024 15:39 ---Der Beamte zahlt kein RV-Beiträge von seinen Bruttobezügen. Von daher ist auch keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.
--- End quote ---
Dass keine steurliche Absetzbarkeit bei Beamten gegeben ist, verstehe ich. Meine Frage ist, ob in Gehaltsrechnern für Angestellte der Lohnsteuerabzug schon die Absetzbarkeit der RV-Beträge berücksichtigt (und das also schon im angezeigten Netto enthalten ist)?
Umlauf:
--- Zitat von: kdst am 15.12.2024 15:08 ---
--- Zitat von: PolareuD am 14.12.2024 15:39 ---Der Beamte zahlt kein RV-Beiträge von seinen Bruttobezügen. Von daher ist auch keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.
--- End quote ---
Dass keine steurliche Absetzbarkeit bei Beamten gegeben ist, verstehe ich. Meine Frage ist, ob in Gehaltsrechnern für Angestellte der Lohnsteuerabzug schon die Absetzbarkeit der RV-Beträge berücksichtigt (und das also schon im angezeigten Netto enthalten ist)?
--- End quote ---
Da die gesetzliche Krankenversicherung bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird, gehe ich davon aus, dass gleiches für die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge gilt. Die Werte sind der Bezügeberechnung bekannt.
Beamte müssen für die steuerliche Berücksichtigung der Krankenkasse die §10-Bescheinigung vorlegen oder auf die Einkommensteuererklärung warten.
sailor:
Da würde ich doch mal die APP " Bruno " die rechnet eigentlich richtig
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