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Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden

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Don Ursus:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 24.01.2025 22:54 ---
--- Zitat von: Don Ursus am 24.01.2025 13:59 ---Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

--- End quote ---

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

--- End quote ---

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

Nautiker1970:

--- Zitat von: Don Ursus am 24.03.2025 15:48 ---
Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

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Danke für den Hinweis. Die Regelung hatte ich tatsächlich übersehen. Meine Recherche im BGBl ergab, dass es insoweit bisher offenbar tatsächlich keine VÖ gab. Ich habe jetzt mal bei der BAV nachgefragt. Mal sehen, ob/wann ich eine Antwort bekomme. Ich werde berichten.

Nautiker1970:
Ergebnis meiner Nachfrage: Laut Antwort der BAV erfolgt die fragliche VÖ mit der klangvollen Kurzbezeichnung "BMDVBeihÜbertrAnO" kurzfristig.

Don Ursus:

--- Zitat von: Don Ursus am 24.03.2025 15:48 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 24.01.2025 22:54 ---
--- Zitat von: Don Ursus am 24.01.2025 13:59 ---Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

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Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

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Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

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Na bitte, geht doch. Ist ab heute offiziell (BMDVBeihÜbertrAnO v. 26.03.2025; BGBl I Nr. 97).
Man könnte sich fragen, ob der vorherige Datenübergang rechtmäßig war - wg. fehlender Rechtsgrundlage ... aber ok, lassen wir das. Gibt Wichtigeres.

Nautiker1970:
Ich habe am 31.03. via App (was super einfach und problemlos funktioniert hat) meine erste recht umfangreiche Abrechnung bei der Postbeamtenkrankenkasse eingereicht und tatsächlich heute nun war schon das Geld (immerhin über 600 Euro) auf dem Konto! Wenn das so weitergeht, bin ich mehr als zufrieden!

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