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Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden

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Don Ursus:
Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

Nautiker1970:

--- Zitat von: Don Ursus am 24.01.2025 13:59 ---Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

--- End quote ---

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

Umlauf:
Die letzte Beihilfe im November wurde vom BVA innerhalb von 11 Tage erledigt.

Im Sommer waren es noch 6 Wochen. Beim BVA finden umfangreiche Umstellungen statt. Nach und nach wird jede Behörde umgestellt. 2026 sollen alle Behörden abgeschlossen sein.

Nautiker1970:

--- Zitat von: Umlauf am 25.01.2025 15:25 ---Die letzte Beihilfe im November wurde vom BVA innerhalb von 11 Tage erledigt.

Im Sommer waren es noch 6 Wochen. Beim BVA finden umfangreiche Umstellungen statt. Nach und nach wird jede Behörde umgestellt. 2026 sollen alle Behörden abgeschlossen sein.

--- End quote ---

Achtung, Du verwechselst - genau wie ich leider ab und an - die Behörden bzw. deren Kurzbezeichnungen BVA (Bundesverwaltungsamt, Oberbehörde im BMI) ) und BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdiemstleistungen, Dienstleister für BMDV und dessen Geschäftsbereich)
Bei mir (im nachgeordneten Bereich des BMDV tätig) dauert die Bearbeitung der Anträge seitens der BAV nach wie vor 11 Wochen und länger. Und es ist und bleibt Fakt, dass das BMDV und dessen nachgeordneter Bereich ab April einen neuen Beihilfedienstleister hat. Im Übrigen siehe hier:
https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beihilfe/Merkblaetter/17012025_Infoschreiben_Beihilfebearbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Umlauf:
Nein, das tue ich nicht.
Ich bezog mit auf den letzen Absatz vom Nautiker.

Leider habe ich nicht zitiert. Dadurch ist meine Antwort tatsächlich missverständlich.

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