Vielen Dank für Eure raschen Rückmeldungen!
Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit besteht seit 4 Jahren.
Ja, die Befähigung für die 4. QE müsste ich haben. Denn ich habe ein erstes Staatsexamen für das gymnasiale Lehramt. Im § 15 HBG steht, dass neben den Masterstudium (oder einem gleichwertigen Abschluss) "als sonstige Voraussetzung a) ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder b) eine hauptberufliche Tätigkeit" vorliegen muss. Die hauptberufliche Tätigkeit habe ich, bin sogar seit 4 Jahren auf einer fast identischen Stelle tätig (als Lehrer im Hochschuldienst an einer Uni in NRW, als abgeordneter Lehrer, nur eben nicht als Studienrat). Die zum gymnasialen Lehramt passende Laufbahnprüfung habe ich nicht. Da kann ich nur mit einem Referendariat des gehobenen Dienstes aufwarten.
D.h. das Problem wäre eher, dass NRW mich nicht gehen lassen könnte? Wenn es keine Freigabe gäbe, müsste Hessen alle bisherige Versorgungslasten tragen. Sind solche "Raubernennungen" in diesen Fällen üblich, oder gibt es den Usus, dass "keine Krähe (Landesbehörde) der anderen das Auge aushackt"? Es wäre hier aber eine Verhandlung zwischen hessischen Wissenschaftsministerium auf der einen und Bezirksregierung sowie Schulministerium in NRW auf der anderen Seite...