Autor Thema: Nebentätigkeit  (Read 2152 times)

Franko123

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Nebentätigkeit
« am: 16.12.2024 09:26 »
Hallo liebe Community,

ich bin seit ca. 3 Jahren Vollzeitangestellter im öffentlichen Dienst und gleichzeitig Gesellschafter einer GmbH, in der ich bisher nicht aktiv bin. Ab dem neuen Jahr möchte ich jedoch zusätzlich als Geschäftsführer der GmbH tätig werden.

Meine Fragen dazu:

1. Darf ich eine Nebentätigkeit als Geschäftsführer einer fremden GmbH ausüben?


2. Darf mein Gehalt bei der GmbH höher sein als mein Hauptgehalt nach TVöD?



Als Geschäftsführer plane ich, etwa 6–8 Stunden pro Woche für diese Tätigkeit aufzuwenden.

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

Liebe Grüße  :)

Frank

Cico1901

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Antw:Nebentätigkeit
« Antwort #1 am: 16.12.2024 10:31 »
§3 (3) TVöD:

Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht zur Auflage gemacht werden.

Dementsprechend würde ich die Tätigkeit kurzfristig schriftlich anzeigen. Wenn dein Gehalt für diese "Nebentätigkeit" höher ist, könnte das m.E. möglicherweise deine Arbeit im ÖD beeinträchtigen.

D-x

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Antw:Nebentätigkeit
« Antwort #2 am: 17.12.2024 10:53 »
Das Gehalt wird meiner Erfahrung nach aber nicht angegeben, wenn man seine Nebentätigkeit anzeigt.
Ob in diesem speziellen Fall (GF-Tätigkeit ist sicher nicht die Regel) konkreter nachgefragt wird, hängt von der Personalabteilung ab.

Was das Gehaltsgefüge angeht würde ich eher die Auswirkung auf etwa die Sozial- bzw. insbesondere Krankenversicherung prüfen (lassen).