Hallo liebe Community,
ich bin seit ca. 3 Jahren Vollzeitangestellter im öffentlichen Dienst und gleichzeitig Gesellschafter einer GmbH, in der ich bisher nicht aktiv bin. Ab dem neuen Jahr möchte ich jedoch zusätzlich als Geschäftsführer der GmbH tätig werden.
Meine Fragen dazu:
1. Darf ich eine Nebentätigkeit als Geschäftsführer einer fremden GmbH ausüben?
2. Darf mein Gehalt bei der GmbH höher sein als mein Hauptgehalt nach TVöD?
Als Geschäftsführer plane ich, etwa 6–8 Stunden pro Woche für diese Tätigkeit aufzuwenden.
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Liebe Grüße

Frank