Autor Thema: Befangenheit Personalrat?  (Read 3442 times)

maileg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Befangenheit Personalrat?
« am: 17.12.2024 07:15 »
Darf die Personalratsvorsitzende die eingegangenen Bewerbungen sichten, auf die sie sich selbst auch beworben hat? Das Verfahren selbst betreut dann wohl ein anderes PR-Mitglied, aber sie hat ja nun einen klaren Vorteil und kennt alle Bewerber.

blondie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #1 am: 17.12.2024 07:26 »
Sie sollte sich optimalerweise komplett rausziehen aus dem Verfahren, aber da heute fast alles digital abläuft, wird man das nicht immer verhindern können.
Ich sehe aber keinen klaren Vorteil, nur weil ihr alle anderen Mitbewerber bekannt sind. Im Vorstellungsgespräch ist doch die Beantwortung der Fragen entscheidend, um den Posten zu bekommen.

maileg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #2 am: 17.12.2024 07:30 »
Na sie ist halt eine starke Konkurrentin. Ich habe mich auch beworben und habe natürlich Angst es nicht zu schaffen.
Es gab ein persönliches Treffen mit ihr dem Bürgermeister und dem Amtsleiter, bei dem die Bewerbungen gesichtet wurden. Aber ich weiß nicht genau, in welchem Ausmaß. Ich vermute, sie wird nur wissen wer sich beworben hat.
Es gibt allerdings nur vier Bewerbungen und da finde ich es trotzdem sehr fraglich, warum man an so einem Termin dann teilnimmt.

blondie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #3 am: 17.12.2024 07:38 »
Das es ein Geschmäckle hat, ist richtig und das hätten Bürgermeister und Amtsleiter ihr sagen und sie bei dem Treffen ausschließen müssen.
Mit deiner Vermutung liegst du richtig, denn mehr wird bei einem Vorgespräch nicht besprochen.
Nachtrag: natürlich wird dort auch die Eignung der eingegangenen Bewerbungen überprüft und aussortiert, wenn die in der Ausschreibung geforderten Bedingungen nicht vorliegen. Und da kommt man zu dem Punkt, wo eine Bewerberin nicht mehr anwesend sein sollte.

maileg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #4 am: 17.12.2024 07:52 »
Danke für deine Antwort. Wollte nur sicher gehen, dass ich nicht übertreibe und es falsch sehe.
Also mal abwarten, wie das Verfahren ausgeht.
Am Ende muss ich mich ja am besten verkaufen, wie du auch schon meintest.
Ich habe wenigstens den Vorteil, dass ich die Stelle derzeit schon vertrete. Aber sowas muss ja nichts heißen.

I am fine

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #5 am: 17.12.2024 10:14 »
Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 730
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #6 am: 17.12.2024 10:30 »
Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.

Ist auch insofern schwierig, da dies die Stellenbesetzung anfechtbar macht, sollte die PR-Vorsitzende die Stelle erhalten.

SteBe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #7 am: 03.01.2025 12:19 »
Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.

Jap. Ein guter PR hätte dies auch gemacht. Sollte die PR-Vorsitzende, siehe auch Beitrag über mir, die Stelle bekommen, würde ich einfach mal dagegen angehen. Es hat einen Geschmack und wirft auch kein gutes Bild auf den gesamten PR. Da hätte es eigentlich Leute geben müssen, die sie besser beraten hätten sollen.
Da bleibt immer was haften.

Ich meine, Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie nicht von der Beratung ausschließen dürfen....hätten aber nett darauf hinweisen können und sollen, dass es nicht so klug wäre, wenn sie daran teilnimmt. Da obliegt die Aufmerksamkeitspflicht dem PR-Gremium. Bin mir da aber nicht ganz sicher....

Nanum

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 82
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #8 am: 03.01.2025 13:53 »
Hi,


Bin selbst normales PR Mitglied.


Wer selbst betroffen ist hat sich aus dem Vorgang soweit möglich heraus zu halten. Die Informationen die man erlangt für den eigenen Vorteil zu nutzen ist zwar nicht verboten aber definitiv nicht im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit und erst recht kontra Interessen der Beschäftigten da es ja nur dem eigenen Vorteil dienlich sein kann.

Schokobon

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 827
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #9 am: 04.01.2025 23:37 »
Wenn ich der Bürgermeister wäre würde ich alleine entscheiden, dass die PR-Frau die Stelle bekommt, weil ich keine Lust auf schlechte Zusammenarbeit danach hätte.
Wie sonst?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,593
Antw:Befangenheit Personalrat?
« Antwort #10 am: 05.01.2025 10:57 »
Abgesehen davon, dass man sich sicherlich freundlich auf Sachebene begegnen sollte, besteht doch der Job eines PR oft auf Konfrontation. Was denn sonst? Spazieren gehen im Schnee - Hand in Hand?