Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.
Jap. Ein guter PR hätte dies auch gemacht. Sollte die PR-Vorsitzende, siehe auch Beitrag über mir, die Stelle bekommen, würde ich einfach mal dagegen angehen. Es hat einen Geschmack und wirft auch kein gutes Bild auf den gesamten PR. Da hätte es eigentlich Leute geben müssen, die sie besser beraten hätten sollen.
Da bleibt immer was haften.
Ich meine, Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie nicht von der Beratung ausschließen dürfen....hätten aber nett darauf hinweisen können und sollen, dass es nicht so klug wäre, wenn sie daran teilnimmt. Da obliegt die Aufmerksamkeitspflicht dem PR-Gremium.
Bin mir da aber nicht ganz sicher....