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Befangenheit Personalrat?

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I am fine:
Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.

UNameIT:

--- Zitat von: I am fine am 17.12.2024 10:14 ---Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.

--- End quote ---

Ist auch insofern schwierig, da dies die Stellenbesetzung anfechtbar macht, sollte die PR-Vorsitzende die Stelle erhalten.

SteBe:

--- Zitat von: I am fine am 17.12.2024 10:14 ---Ich könnte mir vorstellen, dass hier § 41 BPersVG (Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung) greift.
Sauber ist das in jedem Fall nicht. Die PR-Vorsitzende hätte von sich aus jemand anderen aus dem PR schicken müssen bzw. Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie von der Beratung ausschließen müssen.

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Jap. Ein guter PR hätte dies auch gemacht. Sollte die PR-Vorsitzende, siehe auch Beitrag über mir, die Stelle bekommen, würde ich einfach mal dagegen angehen. Es hat einen Geschmack und wirft auch kein gutes Bild auf den gesamten PR. Da hätte es eigentlich Leute geben müssen, die sie besser beraten hätten sollen.
Da bleibt immer was haften.

Ich meine, Bürgermeister und Amtsleiter hätten sie nicht von der Beratung ausschließen dürfen....hätten aber nett darauf hinweisen können und sollen, dass es nicht so klug wäre, wenn sie daran teilnimmt. Da obliegt die Aufmerksamkeitspflicht dem PR-Gremium. Bin mir da aber nicht ganz sicher....

Nanum:
Hi,


Bin selbst normales PR Mitglied.


Wer selbst betroffen ist hat sich aus dem Vorgang soweit möglich heraus zu halten. Die Informationen die man erlangt für den eigenen Vorteil zu nutzen ist zwar nicht verboten aber definitiv nicht im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit und erst recht kontra Interessen der Beschäftigten da es ja nur dem eigenen Vorteil dienlich sein kann.

Schokobon:
Wenn ich der Bürgermeister wäre würde ich alleine entscheiden, dass die PR-Frau die Stelle bekommt, weil ich keine Lust auf schlechte Zusammenarbeit danach hätte.
Wie sonst?

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