Hallo zusammen,
ich bin Beamter im Schuldienst in Baden-Württemberg, verheiratet und habe ein kleines Kind. Am ersten Tag nach den Weihnachtsferien endet die Abgabefrist für STEWI-Anträge und ich plane, im kommenden Schuljahr mein Deputat auf etwa 50–67 % zu reduzieren, um es meiner Frau zu ermöglichen, wieder zwei Tage pro Woche arbeiten zu gehen.
Daher meine Frage: Wird eine Deputatsreduzierung in solchen Fällen in der Regel von der Schulleitung akzeptiert, oder könnte es hier zu Komplikationen kommen? Habe ich als Elternteil mit kleinem Kind ein „Recht“ auf eine solche Reduzierung?
Vielen Dank und viele Grüße