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Kündigung

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MaLa:
Sofern er um Auflösung bittet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, kann der AG drauf eingehen und der nächstmögliche Zeitpunkt für einen Auflösungsvetrag ist per sofort.

Schokokeks:
Das schon, bedarf aber trotzdem der beiderseitigen Willenserklärung in Form eines Datums, und wenn der TE zum 28.02.2025 raus möchte, wird er einen Vertrag mit heutigem Datum eher nicht unterschreiben.

Soviel Weitsicht traue ich den meisten schon zu  ;)

MaLa:

--- Zitat von: Schokokeks am 18.12.2024 10:17 ---Soviel Weitsicht traue ich den meisten schon zu  ;)

--- End quote ---

Hab schon Pferde kotzen sehen und Eichhörchen sind Teufel die dir an deine Nüsse wollen.  :o

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