Autor Thema: Arbeitsbefreiung bei Erkrankung eines nicht leiblichen Kindes  (Read 1314 times)

DoktorW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Gibt es hier Bonus-Eltern unter den Foristen, also Menschen, die ein nicht-leibliches Kind (mit-)betreuen und versorgen? Wie ist arbeitgeberseitig die Haltung, wenn ich im Krankheitsfall tagsüber das Kind meiner Lebensgefährtin betreue, obwohl es nicht mein leibliches Kind ist. Mit meiner Krankenkasse habe ich gesprochen. Dort kann ich Kinderkrankentage beantragen, jetzt ist aber unklar, wie die gängige Praxis auf Arbeitgeberseite im Öfftl. Dienst ist. Kann ich dafür freigestellt werden?

Laut § 45 des SGB V haben Arbeitnehmer*innen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Anspruch auf Kinderkrankentage und Krankengeld, wenn sie ein krankes Kind in ihrem Haushalt betreuen müssen. In einer  Kommentierung des TV-L, in dem in § 29 Abs. 1 lit. a)bb) Arbeitsbefreiung im Falle der Erkrankung eines Kindes geregelt ist, heißt es allerdings: "Kind im Sinne der Tarifnorm ist das vom Arbeitnehmer abstammende Kind."
Das widerspricht sich ja eklatant und nicht zuletzt völlig unzeitgemäß, da Patchwork-Verhältnisse längst keine Seltenheit mehr sind.

Wie sind eure Erfahrungen?

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 544
Beim AG beantragst du in dem Fall doch eine Freistellung unter Wegfall der Bezüge. Insofern ist es finanziell Sache der Krankenkasse, ob die Dir "Kinderkrankengeld" zahlen.

Sache des AG ist, ob die dir eine Freistellung (unter Wegfall der Bezüge) gewähren. Und, da ist das Bild meiner Erfahrung nach uneinheitlich. Fakt ist aber, unzeitgemäß ist im ÖD sicher keine Grundlage zur Beurteilung.

Aber, Pflege war bei meiner letzten Dienststelle so ziemlich der einzige Grund, der recht zuverlässig für eine Freistellung funktionierte. Insbesondere, wenn es nicht um die direkte Familie im verwandtschaftlichen Sinne ging.