Autor Thema: Übernahme "fachfremder" Aufgaben  (Read 2125 times)

ChrisMür

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Übernahme "fachfremder" Aufgaben
« am: 18.12.2024 08:36 »
Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt stellt sich gerade bei unserer Kommunalverwaltung dar, bei welchem ich auf fachlichen Rat hinsichtlich des TVöD angewiesen bin.
Als studierter Bauingenieur bin ich seit ca. 10 Jahren im Straßenbau tätig. Auf Grund eines Personalabgangs ist nun die Stelle im konstruktiven Ingenieurbau (Brückenbau) in unserer Abteilung unbesetzt und wird dies wohl auch noch länger bleiben. Es wurden vom dort zuletzt tätigen Kollegen vor seinem Weggang noch eine Projekte planungstechnisch angestoßen, so dass diese nun baulich umgesetzt werden sollen und theoretisch könnten. Nach einigen Gesprächen mit meinem Vorgesetzten stellt sich immer mehr heraus, dass ich diese Projekte übernehmen und umsetzen soll. Auf Grund meines beruflichen Werdegangs und der fehlenden Vertiefung im Studium in Richtung des konstruktiven Ingenieurbaus sehe ich mich jedoch nicht als ausreichend qualifiziert und erfahren um die anstehenden Brückenbauprojekte umzusetzen. Auf der einen Seite geht immer viel nach dem Motto "man lernt mit seinen Aufgaben", auf der anderen Seite will hinterher, wenn es schief gegangen ist, niemand mehr etwas davon wissen dass man eigentlich nicht qualifiziert ist. Hier gilt dann das Motto "Hättest Du mal darauf hingewiesen." oder "Wie konntest Du nur?".

Ich möchte daher nun gerne gegenüber meinem Arbeitgeber die neuen Aufgaben bzw. Projekte mit Verweis auf die fehlende Qualifikation ablehnen.
Gibt es hierzu einschläge Paragraphen und/oder Rechtssprechungen auf welche ich mich beziehen sollte?
Grundsätzlich stellt sich mir aber auch die Frage, ob mein AG im Zuge seines Weisungsrechtes mir die neuen Aufgaben "einfach so" überhaupt übertragen kann, da meine Stellenbeschreibung derlei Tätigkeiten nicht enthält.

Vielen Dank schon einmal für eure Ratschläge!

Organisator

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Antw:Übernahme "fachfremder" Aufgaben
« Antwort #1 am: 18.12.2024 09:00 »
Nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen kann der AG im Rahmen seines Weisungsrechts vornehmen.
Insoweit kann man nicht "ablehnen wegen fehlender Qualifikation", jedoch darauf hinweisen und Schulungsbedarf anmelden.
Im Zweifel können dann einzelne Aufgaben nicht in der wünschenswerten Qualität wahrgenommen werden; dass sollte der Führungskraft dann klar sein.

RJBauIng

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Antw:Übernahme "fachfremder" Aufgaben
« Antwort #2 am: 18.12.2024 09:59 »
Als ebenfalls Bauingenieur im Straßenbau stellt sich mir die Frage nach dem Problem. Liegt es an der Überlastung aufgrund anderer Projekte/Aufgaben oder Unsicherheit mangels Erfahrung im Brückenbau? Ich hatte teilweise auch mit Brückenprüfung nach DIN 1076 und Brückenbau zu tun, obwohl ich nicht aus dem konstruktiven Ingenieurbau komme. Ich kenne zwar die Projekte nicht, aber im ÖD ist oftmals ja noch ein Ingenieurbüro zwischengeschaltet, was die Planung erstellt hat und die Bauleitung/Bauüberwachung übernimmt. Ich würde mich daher eher auf die Aufgaben als Auftraggeber konzentrieren und die Verantwortung dem Ingenieurbüro überlassen. Bei schwierigen fachspezifischen Fragen immer den Vorgesetzten mit ins Boot holen.

Falls der alte Kollege die Bauleitung selber übernehmen wollte, wäre es ja auch denkbar jetzt noch ein entsprechendes Büro als Hilfe zu beauftragen. Das könnte man mit dem Vorgesetzten abstimmen. Im Grunde muss ja nur jmd. für das Projekt den Hut aufhaben, nachdem der zuständige Kollege gegangen ist.

UNameIT

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Antw:Übernahme "fachfremder" Aufgaben
« Antwort #3 am: 18.12.2024 10:43 »

Ich möchte daher nun gerne gegenüber meinem Arbeitgeber die neuen Aufgaben bzw. Projekte mit Verweis auf die fehlende Qualifikation ablehnen.
Gibt es hierzu einschläge Paragraphen und/oder Rechtssprechungen auf welche ich mich beziehen sollte?
Grundsätzlich stellt sich mir aber auch die Frage, ob mein AG im Zuge seines Weisungsrechtes mir die neuen Aufgaben "einfach so" überhaupt übertragen kann, da meine Stellenbeschreibung derlei Tätigkeiten nicht enthält.

Vielen Dank schon einmal für eure Ratschläge!

Ich würde eher die Bitte um Schulung und Qualifizierung äußern. Das würde dich persönlich dann auch weiterbringen, wenn du die entsprechenden Nachweise hast.

TVOEDAnwender

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Antw:Übernahme "fachfremder" Aufgaben
« Antwort #4 am: 19.12.2024 11:01 »
Also ablehnen könntest Du es nur, wenn dir wirklich Aufgaben (der gleichen EG) durch den AG übertragen würden, die nicht zu deinem Berufsbild gehören, für welches du beim Arbeitgeber eingestellt bist. (Z.B. der Arbeitgeber würde Dir jetzt Tätigkeiten als Sozialarbeiter übertragen wollen.) Ob ein Bauingenieur im Bereich des Straßenbaus auch Tätigkeiten im konstruktiven Ingenieurbau (Brückenbau) übernehmen kann (ggfls. mit entsprechender Fortbildung), kann ich nicht beurteilen. Es hört sich für mich erstmal für eine Tätigkeit des gleichen Berufsbildes an.