Autor Thema: Erfahrungen TVL § 19 Erschwerniszuschläge (1) a) mit besonderer Gefährdung  (Read 913 times)

Dnjl

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Hallo zusammen,

Bei mir in der Behörde gibt es eine sogenannte Fahndungszulage, die sich an der Polizeizulage orientiert. Natürlich nur für verbeamtete Kollegen  8)
Eine Prüfung des Ministeriums hat ergeben, dass mir diese Zulage nicht zusteht, da sie im TVL nicht berücksichtigt wird.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Weg nicht auch über §19 gehen könnte. Konkret über die Gefahrenzulage. Ich bin in der IT-Fahndung und gehe auf Maßnahmen mit raus. Da sehe ich schon eine erhöhte Gefahr im Gegensatz zu kollegen in anderen Behörden, die "nur" im Büro sitzen und dieser Gefahr nicht ausgesetzt sind.

Nun meine Frage: Wie seht ihr das? Habt ihr dazu evtl sogar schon Erfahrungen?
Meine Recherchen haben wenig bis kaum Anhaltspunkte für meinen Fall ergeben. Liegt vll auch daran, dass wir in der Behörde nur wenige Regierungsbeschäftigte sind. Für die Justiz gibt es den §19a.

Vielen Dank schon einmal im Voraus :)