Danke für die Antwort. Tatsächlich soll ich ja die Tätigkeit auch wieder ausfüllen, wenn ich zurück kehre, tue das dann auch schon mehr als zwei Jahre und mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich die Leitung dauerhaft übernehme - der Logik nach ist das für mich nicht mehr "vorübergehend", zumal die Kollegin, die ich initial vertreten habe, auch schon wieder zurück ist und andere Aufgaben übernommen hat. Könnte ich dann, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Höhergruppierung einfordern? Was sind da die Voraussetzungen?