Autor Thema: Tvöd K persönliche Zulage  (Read 916 times)

Nele123

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Tvöd K persönliche Zulage
« am: 18.12.2024 19:12 »
Guten Tag,

ich arbeite seit mehr als zehn Jahren im Tvöd-K, seit 2022 leite ich eine kleine Abteilung. Ich habe eine Vollzeitstelle und bin in E14 eingruppiert auf Grund meiner Ausbildung. Initial sollte die Leitungsaufgabe als Elternzeitvertretung befristet werden, dies ist aber in meinem Vertragszusatz nicht vermerkt, dort wurde mir lediglich die Leitung der Abteilung aufgetragen mit Vereinbarung einer Zulage für die Tätigkeit. Ferner habe ich die Aufgabe inzwischen auch unbefristet übernommen. Nun bin ich aktuell selbst im Mutterschutz und werde nach dem zweiten Monat Elternzeit stufenweise wieder in den Beruf zurück kehren. Mein Arbeitgeber reduziert nun meine persönliche Zulage, mit dem Argument, dass ich reduziert arbeite. Nach meinem Dafürhalten ist das nicht zulässig, da dies in meinem Zusatz nicht vermerkt ist. Wie kann ich hier ggü dem AG argumentieren?

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Antw:Tvöd K persönliche Zulage
« Antwort #1 am: 19.12.2024 09:58 »
Gar nicht. Wenn die Zulage dergestalt ist, dass sie aufgrund der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gezahlt wird, ist das Handeln deines Arbeitgebers korrekt.

Wenn dir die Aufgabe dauerhaft übertragen worden wäre, wärst du höhergruppiert worden und die Zulage entfallen. Auch dann wäre die Reduktion des Entgeltes aufgrund der Teilzeit korrekt.

Nele123

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Antw:Tvöd K persönliche Zulage
« Antwort #2 am: 19.12.2024 10:25 »
Danke für die Antwort. Tatsächlich soll ich ja die Tätigkeit auch wieder ausfüllen, wenn ich zurück kehre, tue das dann auch schon mehr als zwei Jahre und mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich die Leitung dauerhaft übernehme - der Logik nach ist das für mich nicht mehr "vorübergehend", zumal die Kollegin, die ich initial vertreten habe, auch schon wieder zurück ist und andere Aufgaben übernommen hat. Könnte ich dann, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Höhergruppierung einfordern? Was sind da die Voraussetzungen?

Organisator

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Antw:Tvöd K persönliche Zulage
« Antwort #3 am: 19.12.2024 10:30 »
Danke für die Antwort. Tatsächlich soll ich ja die Tätigkeit auch wieder ausfüllen, wenn ich zurück kehre, tue das dann auch schon mehr als zwei Jahre und mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich die Leitung dauerhaft übernehme - der Logik nach ist das für mich nicht mehr "vorübergehend", zumal die Kollegin, die ich initial vertreten habe, auch schon wieder zurück ist und andere Aufgaben übernommen hat. Könnte ich dann, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Höhergruppierung einfordern? Was sind da die Voraussetzungen?

Genau, "mündlich" ist das Thema. Daraus würde ich schließen, dass dir die Aufgabe aktuell noch vorübergehend übertragen wurde, mit einer Zulage nach der höheren Entgeltgruppe.
Sobald dir die Aufgabe dauerhaft übertragen wird, erhälst du vom Personalbereich ein entsprechendes Schreiben, welches dann auch die (neue) Eingruppierung beinhaltet.

Einforderbar ist eine Höhergruppierung nicht, da der Arbeitgeber selbst entscheidet, wann er zunächst vorübergehend übertragende Aufgaben dauerhaft übertragen möchte.

Was du tun kannst ist deinen Arbeitgeber zu motivieren, die dauerhafte Übertragung so schnell wie möglich durchzuführen. Die Höhergruppierung ist dann automatisch und gelebte Praxis.


Nele123

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Antw:Tvöd K persönliche Zulage
« Antwort #4 am: 19.12.2024 10:31 »
Danke, das hilft mir sehr!