Autor Thema: Höhergruppierung in Höhergruppierung  (Read 1375 times)

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Höhergruppierung in Höhergruppierung
« am: 19.12.2024 10:07 »
Hallo,

ich bräuchte mal eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Auf der Stelle A (Vergütung 9a Stufe 4) habe ich einen "Höhergruppierungsantrag" gestellt. Ziel ist die Vergütung nach EG 9b. Wenn ich korrekt informiert bin, würde eine erfolgreiche Höhergruppierung die Vergütung nach EG 9b Stufe 3+ 180,00 EUR Garantiebetrag ergeben. Der Antrag hängt nun seit knapp 1,5 Jahren bei meinem Arbeitgeber, Chancen stehen nun aber ganz gut.
Vor einem knappen halben Jahr habe ich mich allerdings erfolgreich innerhalb meiner Abteilung von Stelle A auf Stelle B (Vergütung EG 9b) beworben. Auf Stelle B werde ich aktuell mit der EG 9b Stufe 3 + 180,00 EUR Garantiebetrag vergütet. Nun habe ich auch einen "Höhergruppierungsantrag" für Stelle B (natürlich auch für das halbe Jahr rückwirkend) mit dem Ziel der EG 10 gestellt.
Mal angenommen, dass beide Anträge in einem Abwasch durchgehen...wie würde die Eingruppierung aussehen? Würde man sich für die Eingruppierung aus dem Antrag für Stelle B das Ergebnis aus dem Antrag für Stelle A ansehen...und dann mit oder ohne Berücksichtigung des Garantiebetrages?

Danke vorab und schöne Feiertage für euch!


MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 19.12.2024 11:36 »
Ausgehend von dem Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten, die zu der Höhergruppierung führten, werden dann die HGs rückwirkend nachgerechnet und Stufenlaufzeiten etc. von dort aus gerechnet.

Die "Anträge" etc. sind dafür nur wg. §37 von Interesse.