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Was bedeutet "Mitteilung bzw. Anerkennung der Laufbahnbefähigung."

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Greif:

--- Zitat von: AlexBea am 22.12.2024 11:04 ---Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Zurück zum alten Dienstherrn mit alter Besoldung? Bin ja die ganze Zeit Beamter auf Lebenszeit...
--- End quote ---

Jetzt wird es interessant. Nautiker1970 hatte schon die beiden Möglichkeiten genannt:

* Beibehaltung des Status BaL sowie Erwerb der Laufbahnbefähigung und Bewährung auf dem hD-DP
* Erwerb der Laufbahnbefähigung und Bewährung auf einem E14/E14 DP als TB mit anschließender Verbeamtung im hDMir sind Behörden bekannt, in denen Variante 1 so gut wie nie zu tragen kommt und niemand außer dem Personalbereich dann weiß warum in einem Jahrgang 25 Personen die Urkunde abgeben mussten und fünf nicht.
Vorteile liegen in der Sicherheit des Status, der nicht mehr stattfindenden amtsärztlichen Untersuchung sowie der eingesparten Probezeit.
Nachteil ist die höherwertige Tätigkeit für gleichbleibende Besoldung.

Variante 2 ist die gängige Version - vor allem bei einem Dienstherrenwechsel. Eine neue Behörde kauft sich auch nur ungern die sprichwörtliche Katze im Sack ein. Auch hier ist es intransparent warum einige Personen die Urkunde behalten können und andere als TB die Zeit zu absolvieren haben.
Vorteil ist die Entlohnung mit E13/E14.
Nachteil ist der mindestens einmalige Besuch eines Amtsarztes mitsamt Probezeit.

Eine wirkliche Auswahl hat man nicht. Die neue Behörde setzt die Spielregeln fest und trifft die Entscheidungen.

Entgegen der Annahme von Nautiker1970 sehe ich bei der skizzierten Ausschreibung aber nur geringe Chancen für Dich. Der letztgenannte Spiegelstrich, "Mitteilung bzw. Anerkennung der Laufbahnbefähigung", liest sich wie ein hartes Ausschlusskriterium.
Probiere es einfach aus. Man trauert schließlich nur den nicht genutzten Chancen hinterher und lernt aus allem anderen.

Nautiker1970:
In meiner Bundesoberbehörde wurde Variante 1 tatsächlich bereits mehrfach praktiziert. Während ein weiterer Kollege, der als TB (mit Masterabschluss) auf einer g. D. Stelle eingestellt wurde, auf eigenen Wunsch darauf verzichtet, im g. D. verbeamtet zu werden. Motivlage: Die Stelle, auf der er sitzt, soll demnächst in den h. D. gehoben werden. Und wenn das dann passiert ist, will der Kollege "ohne Umweg" Beamter im h. D. werden. Und bei diesem Taktieren macht die Dienststelle wohlwollend mit.

Fazit also : Die Aussage von Greif "Eine wirkliche Auswahl hat man nicht. Die neue Behörde setzt die Spielregeln fest und trifft die Entscheidungen." muss nicht immer gelten. Es gibt unter Umständen bei der Art und Weise von Personalentscheidungen und Stellenbesetzungen durchaus mehrere Handlungsoptionen und auch Behörden, die ihrem Personal insoweit entgegenkommen und also Wahlmöglichkeiten eröffnen. Im Zweifel muss man im Auswahlgespräch einfach mal in Ruhe darüber reden. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man den Wechsel zu den in Aussicht gestellten Bedingungen wagen will, oder nicht.

Auch bzgl. der Annahme von Greif, dass bzgl. der von Dir thematisierten Ausschreibung bei der Einstellung bereits eine anerkannte beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung vorliegen muss, diese also ein sogen. zwingendes Auswahlkriterium ist, habe ich meine Zweifel. In der allgemeinen Verwaltung ist es regelmäßig doch so, dass Stellen sowohl für Beamte als auch für TB geöffnet sind. Ich weiß zwar auch, dass es hiervon in beide Richtungen aus haushalterischen Gründen Ausnahmen geben kann, aber normalerweise ist das nicht der Fall. Jedenfalls würde ich insoweit den Ausschreibungstext nicht auf die Goldwaage legen und Dir - wie ja auch Greif es getan hat - tatsächlich raten, Dein Glück zu versuchen

Nautiker1970:

--- Zitat von: AlexBea am 22.12.2024 11:04 ---
Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Zurück zum alten Dienstherrn mit alter Besoldung? Bin ja die ganze Zeit Beamter auf Lebenszeit...


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Deine Frage ist natürlich berechtigt, aber m. E. akademischer Natur. Eine Nichtbewährung aus persönlichen Gründen wirst Du vermutlich selbst für Dich ausschließen und eine Nichtbewährung aus fachlichen Gründen hoffentlich auch. (Man wächst mit seinen Aufgaben!). Im Übrigen wäre es so, dass Du bei Nichtbewährung einfach in Deinem Status verbleiben und bei erster passender Gelegenheit statusgerecht bei Deinem neuen Dienstherren umgesetzt würdest.

Frohe Weihnachten und alles Gute für die Bewerbung!

AlexBea:
Hallo zusammen,

ich danke euch wirklich vielmals für den detaillierten Input. Ohne euch, würde ich das ganze noch viel weniger verstehen.

Ich werde mein Glück jetzt einfach mal probieren. Wenn der fehlende Nachweis kriegsentscheidend ist, wird man mich halt ablehnen.

Danke nochmal für den hochwertigen Input. Ich musste es zwar mehrfach lesen um dabei mitzukommen, aber wirklich toll, wie fachlich hochwertig mir geholfen wurde.

Nautiker1970:

--- Zitat von: AlexBea am 02.01.2025 09:44 ---Hallo zusammen,

ich danke euch wirklich vielmals für den detaillierten Input. Ohne euch, würde ich das ganze noch viel weniger verstehen.

Ich werde mein Glück jetzt einfach mal probieren. Wenn der fehlende Nachweis kriegsentscheidend ist, wird man mich halt ablehnen.

Danke nochmal für den hochwertigen Input. Ich musste es zwar mehrfach lesen um dabei mitzukommen, aber wirklich toll, wie fachlich hochwertig mir geholfen wurde.

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Schön, wenn/dass das Forum Dir helfen konnte. Danke für die dementsprechende Rückmeldung.
Melde Dich einfach nochmal, falls es weitere Fragen zum Thema gibt bzw. sich solche zukünftig ergeben sollten.

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