Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Erfahrungsstufe
Rike1984:
Hallo zusammen!
Oftmals holt einen die Zeit ja ein...
Ich bin seit dem 01.10.2024 bei einem neuen Dienstherrn in NI tätig. Dort geht es jetzt um die Zuordnung bzw. der Beginn einer neuen Erfahrungsstufe. Letztmaliger Wechsel von Erfahrungsstufe 7 auf 8 fand im Januar 2022 statt. Hatte jetzt eigentlich zum Januar mit Stufe 9 gerechnet. Diese soll mir aber erst zum April gewährt werden.
Kurz zur Vorgeschichte: Ich war damals Anwärterin / Beamte auf Widerruf. Wurde dann zunächst im Beschäftigtenverhältnis übernommen. Seit dem 01.04.2008 wieder verbeamtet.
Erfahrungsstufe wurde damals wohl nach dem Besoldungsdienstalter bestimmt (bei mir auf den 01.01.2005 festgelegt). Nach meiner Berechnung sind die für die nächste Erfahrungsstufe zurückzulegenden Zeiten damit um. Der neue Dienstherr argumentiert, dass ich damals zum April wieder verbeamtet wurde und daher auf den April abzustellen ist.
Was ist denn nun richtig? Ich habe wirklich keine Ahnung und bitte um Erhellung meines Geistes.
Vielen Dank!
Tyrion:
Bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn, der in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) fällt, wird die Erfahrungsstufe nach dem NBesG festgesetzt. Die Erfahrungsstufe eines vorherigen Dienstherrn, der das NBesG nicht angewandt hat, wird nicht übernommen.
Boßler:
Hallo Rike 1984,
dieses Urteil vom OVG Niedersachsen dürte dir ausreichende Informationen geben:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ffcfd7fb-43fc-44d5-8515-0451106b2668
Rike1984:
--- Zitat von: Tyrion am 20.12.2024 07:50 ---Bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn, der in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) fällt, wird die Erfahrungsstufe nach dem NBesG festgesetzt. Die Erfahrungsstufe eines vorherigen Dienstherrn, der das NBesG nicht angewandt hat, wird nicht übernommen.
--- End quote ---
Der Wechsel fand innerhalb Niedersachsens statt.
Rike1984:
--- Zitat von: Boßler am 20.12.2024 09:46 ---Hallo Rike 1984,
dieses Urteil vom OVG Niedersachsen dürte dir ausreichende Informationen geben:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ffcfd7fb-43fc-44d5-8515-0451106b2668
--- End quote ---
Ich weiß nicht so recht, ob ich das Urteil richtig interpretiert habe... Stehe wohl auf dem Schlauch :-(
Anders als im dortigen Fall wurde bei mir die Erfahrungsstufe durch das Besoldungsdienstalter schon festgelegt. Jetzt wird ja auf den Ernennungszeitpunkt als Beginn für die Erfahrungsstufe abgestellt (wäre bei mir entsprechend der 01.04.). Aber ich müsste doch eigentlich als "Bestandsbeamte" dann übergeleitet worden sein? Also wenn es 2011 diese "Umschlüsselungen" gegeben hat, hätte mir das doch mitgeteilt werden müssen!?
Lese jedenfalls raus, dass es bei mir der Januar sein müsste (Wunsch ist Vater des Gedankens...)
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