Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
troubleshooting:
Das eine telefonische Auskunft abgelehnt wird, ist vollkommen richtig! Das sind extrem vertrauliche Daten und telefonisch kann man sich nie sicher sein, dass z.B. auch der richtige anruft und diese abgreift.
Auch, wenn Du evtl. nur zum Löschungsbegehren anrufst. Es gibt Bereiche, da ist das Telefon einfach tabu.
Inwiefern allerdings ein Löschungsanspruch besteht, hängt in dem Fall wieder sehr stark von der Verwarnung selbst ab. Genaues kann da dir nur ein Fachanwalt sagen. Dazu: Eine der wichtigsten Versicherungen ist und bleibt eine Rechtschutzversicherung.
2strong:
Das Geld kann man sich m. E. sparen. Auf welcher Basis sollte denn eine Verwarnung ausgesprochen worden sein? Und mit welcher Begründung sollte diese laut Sachverhalt rechtsgrundlose Verwarnung mehrere Jahre in der Akte vorgehalten werden.
Ich würde hier schriftlich vorgehen, Akteneinsicht verlangen, ggf. Bereinigung der Akte verlangen und die Einstellungsentscheisung überprüfen lassen. Sonst blüht Dir beim nächsten Arbeitgeber dasselbe.
Clearmind:
--- Zitat von: troubleshooting am 23.12.2024 12:57 ---Das eine telefonische Auskunft abgelehnt wird, ist vollkommen richtig! Das sind extrem vertrauliche Daten und telefonisch kann man sich nie sicher sein, dass z.B. auch der richtige anruft und diese abgreift.
Auch, wenn Du evtl. nur zum Löschungsbegehren anrufst. Es gibt Bereiche, da ist das Telefon einfach tabu.
Inwiefern allerdings ein Löschungsanspruch besteht, hängt in dem Fall wieder sehr stark von der Verwarnung selbst ab. Genaues kann da dir nur ein Fachanwalt sagen. Dazu: Eine der wichtigsten Versicherungen ist und bleibt eine Rechtschutzversicherung.
--- End quote ---
Ich wusste es nicht. Auf jeden Fall wurden die Antworten der Staatsanwaltschaft und der Polizei per Post versandt. Was den telefonischen Kontakt betrifft, so hatte ich ihnen noch nicht einmal gesagt, worum es ging, sie hätten mir zumindest antworten können. Und wenn es um Datenschutz ging, hätten sie mir auch am Telefon sagen können, dass dies nur vor Ort geschieht.
Ich habe einen Anwalt kontaktiert, aber ich bin nicht bereit, noch einmal 2000 Euro auszugeben, nach allem, was ich mit dem letzten Anwalt ausgegeben habe, um das Ermittlungsverfahren zu lösen.
Aus diesem Grund konzentriere ich mich derzeit auf das neue Bundesland.
Die Verwarnung bleibt in meiner Akte und dauert zwei Jahre. Ich schickte ihnen zusammen mit meiner Bewerbungsmappe die Antwort, dass ich nicht schuldig sei, die mir nach der Warnung ausgestellt wurde.
Clearmind:
--- Zitat von: 2strong am 23.12.2024 13:07 ---Das Geld kann man sich m. E. sparen. Auf welcher Basis sollte denn eine Verwarnung ausgesprochen worden sein? Und mit welcher Begründung sollte diese laut Sachverhalt rechtsgrundlose Verwarnung mehrere Jahre in der Akte vorgehalten werden.
Ich würde hier schriftlich vorgehen, Akteneinsicht verlangen, ggf. Bereinigung der Akte verlangen und die Einstellungsentscheisung überprüfen lassen. Sonst blüht Dir beim nächsten Arbeitgeber dasselbe.
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Ja. Aber ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht. Ich hätte das vor den Ferien machen sollen. Es war vor allem eine Frage der Zeit. Erst vor drei Wochen hatte ich die Bestätigung für einen Platz in dem neuen Bundeland erhalten. In der letzten Woche war ich in der anderen Stadt, in die ich umziehen wollte. Dort habe ich auch einen Brief an das Landesamt geschickt, in dem ich mitteilte, dass ich ein Ermittlungsverfahren hatte und dass es gerichtlich geregelt wurde.
Ich kann direkt nach dem Urlaub zu meinem alten Landesamt gehen und sie vor Ort bitten, meine Akte zu bereinigen (das wollte ich telephonisch machen). Ich kann mir leider keinen neuen Anwalt leisten. Ich hoffe nur, dass das neue Landesamt anders reagiert.
Clearmind:
``Sonst blüht Dir beim nächsten Arbeitgeber dasselbe.´´
Das ist meine Befürchtung. Das ist der einzige Grund, warum ich ihnen ein separates Schreiben geschickt habe, in dem ich ihnen bestätige, dass das Ermittlungsverfahren gelöst wurde.
Für die Reinigung meiner Akte könnte es zu spät sein. Ich werde versuchen, das beim ersten Termin nach den Ferien zu erledigen. Ich werde sie vor Ort bitten, mir die Verwarnung zu entfernen, da sie der Antwort der Staatsanwaltschaft vorausgeht. Es ist nicht sicher, dass sie darauf eingehen werden. Aber sicher ist, dass ich nicht noch einmal für einen Anwalt bezahlen werde.
Jetzt hoffe ich nur noch, dass es mit dem neuen Landesamt klappt.
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