Autor Thema: Intern. Stellenwechsel auf alte Stelle,hier: Berücksichtigung damaliger Erfahrun  (Read 1180 times)

Mrs500Miles

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Hallo zusammen,

konkret ist meine Situation: Ich werde wohl auf meine alte Stelle zurückwechseln (TvöD SuE), dort war ich in Stufe 2, und hatte bereits 22 Monate in der Stufe verbracht.
Aktuell sitze ich auf einer E10 Stelle, Stufe 2, ggw. 15 Monate in dieser Stufe.

Meine Frage, wenn ich wieder auf meine alte Stelle wechsle, kann ich dann annehmen, dass meine alte dort bereits erworbene Dauer in der Stufe 2 (22 Monate) einfach weiter läuft oder fängt die Laufzeit in der Stufe 2 wieder von vorne an?

Hat jemand eine Idee oder eigene Erfahrung, die er teilen möchte? Gern reicht mir auch ein Hinweis mit einer gesetzlichen Grundlage, dann kann ich besser meine Situation einschätzen.

Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Fest!

TVOEDAnwender

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Für den Tabellenwechsel gelten die Regelungen des 17 Abs. 4, dass heisst bei Höhergruppierung erfolgt dies Stufengleich bei Nullung der Stufenlaufzeit, nur bei einer Herabgruppierung wird die Laufzeit mitgenommen.