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[Allg] Kind in die GKV oder PKV
Saxum:
Soweit plausibel, ja. Wegen der Anwartschaft würde ich einfach fragen. Könnte möglich sein, ja.
matthew1312:
Eine Frage zur Anwartschaft:
Die gilt dann ausschließlich gegenüber den konkreten Versicherer, richtig? Oder gilt die Anwartschaft unabhängig vom Versicherer, wenn also das erwachsene Kind dann bei einem anderen Unternehmen versichert sein möchte?
Ich möchte damit nicht provozieren. Die Frage ist aufrichtig gemeint, da ich in der eigenen Familie über eine solche Anwartschaft nachdenke. Je nach "Übertragbarkeit". Danke.
Saxum:
Nur gegenüber dem konkreten Versicherer, wo die Anwartschaft abgeschlossen wurde.
Dem alleine gegenüber hat man ja auch die Gesundheitsfragen offengelegt, dieser hat die individuelle Risikoprüfung durchgeführt und die künftige Aufnahme in Aussicht gestellt, das ist nicht auf andere Versicherer übertragbar.
Man kann theoretisch natürlich auch bei jedem Versicherer separat, der mitmacht, jeweils eine Anwartschaft beantragen/abschließen und dafür den jeweiligen monatlichen Beitrag errichten - das ist nicht verboten. Ziehen kann man letztendlich nur eine, alle anderen verfallen dann ersatzlos.
Ytsejam:
Habe es schon ein paarmal im Forum gepostet und tue es hier auch noch mal: Versicher dein Kind sowohl gesetzlich als auch privat. Das Kind ist kraft Gesetz über die Mutter automatisch gesetzlich versichert, es sei denn du bist über der Bemessungsgrenze, wovon ich jetzt einfach mal nicht ausgehe. Parallel kannst du es über dich privat versichern. Das Procedere ist über meine Beihilfe, der DEBEKA und der GKV meiner Frau abgesprochen, es gab keine Hindernisse. Die GKV fragt nun nur jedes Jahr nach, ob ich mehr verdiene und damit über die Grenze komme. Das war es.
Auf diesem Weg kann meine Frau nun die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen (das war der einzige Grund, warum GKV), alles andere wird über die Beihilfe/PKV geregelt.
Landesdiener:
Eine Doppel-Versicherung des Kindes ist tatsächlich möglich? Und hat da dann eine Versicherung Vorrang?
Die Voraussetzungen wären Elternteil 1 als Beamter privatversichert + Beihilfe und das Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Elternteil 2 gesetzlich pflichtversichert mit weniger Gesamteinkommen als Elternteil 1. Korrekt?
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