Von dieser Möglichkeit der Doppel-Versicherung höre ich zum ersten Mal, für meine Konstellation (demnächst Beamter, 1 Kind (bisher über mich in GKV), PKV für mich und das Kind geplant, Ehefrau wird in GKV bleiben) wäre sie wegen dem Thema Kind-Krank-Tage für meine Frau auch interessant.
Ich werde mit 100% Arbeitszeit in A13 verbeamtet und liege damit erstmal über 6150 EUR brutto im Monat, also geht das nicht. Perspektivisch ist aber vielleicht sowieso Teilzeit geplant. Zu meiner Verbeamtung soll natürlich erstmal meine GKV gekündigt werden und das Kind fällt damit auch aus der GKV raus und geht mit mir in die PKV (das ist zum Glück schon "eingetütet" in Bezug auf Gesundheitsfragen usw.).
Aber ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt (sobald meine Besoldung knapp unter die Grenze sinkt) möglich, bei der GKV meiner Frau einen Antrag auf Familienversicherung für das Kind zu stellen? Und wird das "monatsscharf" gerechnet? Laut entsprechendem Formular der TK wird nicht nach dem Jahresgehalt, sondern nach dem Monatsgehalt des Ehepartners gefragt (Grenze in 2025 bei 6150 EUR brutto/Monat). Also angenommen ich reduziere auf 80% Teilzeit ab z.B. 1.10.2025 und liege dann unter der Grenze, könnte meine Frau genau ab dem Monat die Familienversicherung für mein Kind beantragen?
Und noch eine Frage: SchrödingersKatze schrieb "familienbezogene Bestandteile spielen da nicht rein" - steht das irgendwo im Gesetz? Mich würde interessieren, ob generell bei Beamten immer nur Grundgehalt für diese Frage zählt? Was ist mit z.B. Hauptstadtzulage, Stellenzulage, Ministerialzulage? Wäre relevant für mich zu wissen, um auszurechnen, ab welcher Teilzeitquote die Familienversicherung dann möglich ist (mir ist natürlich bewusst, dass sich die genaue Grenze durch Anpassungen der Besoldungstabellen und JAEG jedes Jahr verschieben wird).