Autor Thema: [Allg] Kind in die GKV oder PKV  (Read 6999 times)

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #15 am: 28.12.2024 13:46 »
Soweit plausibel, ja. Wegen der Anwartschaft würde ich einfach fragen. Könnte möglich sein, ja.

matthew1312

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #16 am: 29.12.2024 11:47 »
Eine Frage zur Anwartschaft:

Die gilt dann ausschließlich gegenüber den konkreten Versicherer, richtig? Oder gilt die Anwartschaft unabhängig vom Versicherer, wenn also das erwachsene Kind dann bei einem anderen Unternehmen versichert sein möchte?

Ich möchte damit nicht provozieren. Die Frage ist aufrichtig gemeint, da ich in der eigenen Familie über eine solche Anwartschaft nachdenke. Je nach "Übertragbarkeit". Danke.

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #17 am: 30.12.2024 09:11 »
Nur gegenüber dem konkreten Versicherer, wo die Anwartschaft abgeschlossen wurde.

Dem alleine gegenüber hat man ja auch die Gesundheitsfragen offengelegt, dieser hat die individuelle Risikoprüfung durchgeführt und die künftige Aufnahme in Aussicht gestellt, das ist nicht auf andere Versicherer übertragbar.

Man kann theoretisch natürlich auch bei jedem Versicherer separat, der mitmacht, jeweils eine Anwartschaft beantragen/abschließen und dafür den jeweiligen monatlichen Beitrag errichten - das ist nicht verboten. Ziehen kann man letztendlich nur eine, alle anderen verfallen dann ersatzlos.

Ytsejam

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #18 am: 02.01.2025 14:12 »
Habe es schon ein paarmal im Forum gepostet und tue es hier auch noch mal: Versicher dein Kind sowohl gesetzlich als auch privat. Das Kind ist kraft Gesetz über die Mutter automatisch gesetzlich versichert, es sei denn du bist über der Bemessungsgrenze, wovon ich jetzt einfach mal nicht ausgehe. Parallel kannst du es über dich privat versichern. Das Procedere ist über meine Beihilfe, der DEBEKA und der GKV meiner Frau abgesprochen, es gab keine Hindernisse. Die GKV fragt nun nur jedes Jahr nach, ob ich mehr verdiene und damit über die Grenze komme. Das war es.

Auf diesem Weg kann meine Frau nun die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen (das war der einzige Grund, warum GKV), alles andere wird über die Beihilfe/PKV geregelt.

Landesdiener

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #19 am: 03.01.2025 12:32 »
Eine Doppel-Versicherung des Kindes ist tatsächlich möglich? Und hat da dann eine Versicherung Vorrang?

Die Voraussetzungen wären Elternteil 1 als Beamter privatversichert + Beihilfe und das Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Elternteil 2 gesetzlich pflichtversichert mit weniger Gesamteinkommen als Elternteil 1. Korrekt?

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #20 am: 03.01.2025 18:49 »
Ja, Vorrang hat bei Kindern in der Regel meines Wissens nach keine, aber sinnigerweise ist es in der Regel die Private, weil man dafür auch Beiträge errichtet hat. Es reicht schon wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt bzw. erfüllt ist, das ist in der Regel die JAEG oder halt auch alternativ beispielsweise das fehlen eines Ehestandes. Die Bedingungen sind kumulativ.

kdst

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #21 am: 05.01.2025 16:35 »
Von dieser Möglichkeit der Doppel-Versicherung höre ich zum ersten Mal, für meine Konstellation (demnächst Beamter, 1 Kind (bisher über mich in GKV), PKV für mich und das Kind geplant, Ehefrau wird in GKV bleiben) wäre sie wegen dem Thema Kind-Krank-Tage für meine Frau auch interessant.

Ich werde mit 100% Arbeitszeit in A13 verbeamtet und liege damit erstmal über 6150 EUR brutto im Monat, also geht das nicht. Perspektivisch ist aber vielleicht sowieso Teilzeit geplant. Zu meiner Verbeamtung soll natürlich erstmal meine GKV gekündigt werden und das Kind fällt damit auch aus der GKV raus und geht mit mir in die PKV (das ist zum Glück schon "eingetütet" in Bezug auf Gesundheitsfragen usw.).

Aber ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt (sobald meine Besoldung knapp unter die Grenze sinkt) möglich, bei der GKV meiner Frau einen Antrag auf Familienversicherung für das Kind zu stellen? Und wird das "monatsscharf" gerechnet? Laut entsprechendem Formular der TK wird nicht nach dem Jahresgehalt, sondern nach dem Monatsgehalt des Ehepartners gefragt (Grenze in 2025 bei 6150 EUR brutto/Monat). Also angenommen ich reduziere auf 80% Teilzeit ab z.B. 1.10.2025 und liege dann unter der Grenze, könnte meine Frau genau ab dem Monat die Familienversicherung für mein Kind beantragen?

Und noch eine Frage: SchrödingersKatze schrieb "familienbezogene Bestandteile spielen da nicht rein" - steht das irgendwo im Gesetz? Mich würde interessieren, ob generell bei Beamten immer nur Grundgehalt für diese Frage zählt? Was ist mit z.B. Hauptstadtzulage, Stellenzulage, Ministerialzulage? Wäre relevant für mich zu wissen, um auszurechnen, ab welcher Teilzeitquote die Familienversicherung dann möglich ist (mir ist natürlich bewusst, dass sich die genaue Grenze durch Anpassungen der Besoldungstabellen und JAEG jedes Jahr verschieben wird).

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #22 am: 05.01.2025 23:32 »
Eine "Doppelversicherung", wie Sie hier angestrebt und zulässig ist, ist ja auch im Sinne der erwerbstätigen anderen Elternteils, das gesetzlich versichert ist denn die auch hier gezogene JAEG Grenze ist analog wie bei regulär Erwerbstätigen dann. Wie ja bereits ausgeführt ist Sinn und Zweck alleine ja nur, der Mutter die das Kinderkrankengeld zu ermöglichen solange man unter der JAEG verdient.

Hinsichtlich der JAEG bin ich mir nicht sicher, aber würde spontan behaupten, dass das in A13 erst relevant wäre wenn man jetzt schon in Stufe 10 oder 11 wäre. Da kann die Bezügestelle sicherlich eher konkreter Auskunft geben - keine Gewähr. Aber es könnte sein, dass "Familienzuschläge" nicht bzw. nicht ganz dazu zählen, siehe auch im Umkehrschluss § 1 SvEV.

Natürlich ist es möglich, bei der Familienversicherung handelt es sich um eine "Anspruchsversicherung" zu dem man dann einen Anspruch hat, sobald die gesetzlich normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Ab wann genau das berechnet wird kein plan, jedoch in der Regel sobald die langfristige Prognose dafür angezeigt ist - daher helfen 1-Monat-Teilzeit-Pläne nicht wenn man versucht in die gesetzliche so zurückzukommen - also jetzt bei über-JAEG-verdienenden-Angestellten nicht Kindern (soweit diese keine Einkommen haben).

Ytsejam

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #23 am: 06.01.2025 11:51 »
Als A13er muss ich auch jedes Jahr rechnen, und dass Gehaltsbestandteile, die auf Grund der Familie gezahlt werden unberücksichtigt bleiben weiß ich auch erst seit letztem Jahr. Das macht natürlich was aus wenn man vorher nah an der Grenze war, so ist jetzt wieder mehr Luft ;-)

Gute Infos diesbezüglich gab es hier: https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/sozialversicherungslexikon/jahresarbeitsentgeltgrenze-1055418

Explizit zu Familienzuschlägen: "Nicht auf das JAE sind alle Einnahmen anzurechnen, die kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind. So bleiben zum Beispiel Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außer Betracht."


Amtsschimmel99

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #24 am: 07.01.2025 12:51 »
Nochmal ein anderer Aspekt: Ich habe von einer Vermittlerin gehört, dass einige Gesellschaften die Aufnahme eines Kindes ausschließen, wenn dieses Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV hat. Ist da was dran?

Saxum

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #25 am: 07.01.2025 15:01 »
Da ist, meiner persönlichen Einschätzung nach, nichts dran. ???

Klar es gibt keinen "grundsätzlichen Anspruch darauf" dass eine Versicherung jemanden aufnehmen "muss", das gilt auch für Kinder, mal vom Basistarif und der Öffnungsaktion abgesehen, aber mir ist da jetzt spontan keine bekannt, aber ich bin ja auch nur Laie.

Poincare

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #26 am: 10.01.2025 08:12 »
Auch bei der vereinbarten Kindernachversicherung für spätere Kinder muss die Versicherung aufnehmen. Was gäbe es denn überhaupt für Gründe für die Versicherung, pauschal Kunden abzulehnen?

PushPull

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #27 am: 10.01.2025 09:27 »
Nochmal ein anderer Aspekt: Ich habe von einer Vermittlerin gehört, dass einige Gesellschaften die Aufnahme eines Kindes ausschließen, wenn dieses Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV hat. Ist da was dran?

Auf welcher Grundlage sollen die das denn machen? Woher weiß die Versicherung, welches Elternteil wie viel verdient und welcher Anspruch besteht? Mein Makler hat die Kinder nach Geburt einfach in meinem Tarif versichern lassen.

Ich empfehle jedem hier, bei seiner Überlegung zu berücksichtigen, dass in den ersten zwei (oder drei?) Monaten für die PKV egal ist, ob ein Kind mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen auf die Welt kommt. Das sieht bei einer späteren Änderung von GKV in PKV dann anders aus und es ist mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen zu rechnen.

Ich empfinde die Frage in oberen Besoldungsgruppen als No-Brainer. Auch, weil Kindern später problemlos offen steht, auch wieder in die GKV zu kommen, anders als bei den PKV-Eltern.

maulwurf

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #28 am: 11.01.2025 12:03 »
Hallo zusammen,

wir haben unsere Kinder seit Anfang in der PKV versichert (ich bin als Angestellter im TV-L in der Gesetzlichen und meine Frau als Beamtin in der Privaten).
Die Kosten für die Kinder waren aus unsere Sicht zu vernachlässigen, aktuell sind es 46€ und 57€ je Monat (20% DEBEKA, 80% Beihilfe). Die Beiträge sind unterschiedlich, da ein Kind Ü20 ist.

Spätestens seit dem eines unsere Kinder eine schwere, chronische Erkrankung bekommen hat, sind wir froh dieses in der Privaten versichert zu haben. Aber auch vorher hatte die Private vieles einfacher gemacht.
In meiner Dienststelle habe ich viele verbeamtete Kollegen und Kolleginnen, welche in der gleichen Situation sind. Auch hier hat der überwiegende Teil die Kinder privat versichert.

Die Kinderkranktage kann man mit einem guten Hausarzt auch anders regeln. ;) Wir hatten damit nie Probleme.

Zu beachten ist auch, dass die Kinder auch während des Studiums privat versichert bleiben können und ggf. danach ohne Gesundheitsprüfung die Versicherung weiterführen können, z.B. wenn ein Kind direkt nach dem Studium eine Beamtenlaufbahn beginnt.

PushPull

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Antw:[Allg] Kind in die GKV oder PKV
« Antwort #29 am: 11.01.2025 14:25 »
Super Zusammenfassung der Punkte, die man schnell in der Überlegung ausblendet, maulwurf!