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Arbeitszeitgesetz

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clarion:
Wegen zwei, drei Minuten wird kaum was passieren.  Du solltest den Arbeitstag aber durchaus so planen können,  dass Du nicht ständig in Gefahr läufst zu überziehen. Du könntest beispielsweise nach neun Stunden gehen.

BAT:
Die Arbeitszeit ist doch nicht das Thema. Es stellt sich vielmehr die Frage ob man a) seine Aufgaben vernünftig fertig bekommt oder b) ob der Arbeitsplatz richtig zugeschnitten ist.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Dakmer am 23.12.2024 19:53 ---Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.

Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.

"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Insofern würde ich mich einfach dran halten.

--- End quote ---

Die Regelung des Ausgleichszeitraum ist jedoch tarifdispositv. Daher sieht u.a. der TVÖD für die Arbeitszeit einen Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr vor.

MaLa:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 24.12.2024 21:45 ---
--- Zitat von: Dakmer am 23.12.2024 19:53 ---Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.

Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.

"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Insofern würde ich mich einfach dran halten.

--- End quote ---

Die Regelung des Ausgleichszeitraum ist jedoch tarifdispositv. Daher sieht u.a. der TVÖD für die Arbeitszeit einen Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr vor.

--- End quote ---

Des Weitern vergessen die meisten, dass der Samstag als Werktag für den Ausgleich auch ausreichend ist, sofern du wöchentlich nicht mehr wie 48h arbeitest, bleibst du bei 8h/d im Durchschnitt.

2strong:
Das würde mich im Hinblick auf die übliche fünf-Tage-Woche wundern...

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