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3 jährige Bindung nach Angestelltenlehrgang II
Julianx1:
Haben wir bei einer Kommune in NRW mit unserer Tochter schon durch. Grundsätzlich gilt wirklich die 1/36 Regel. Hinzu kommt dass der AG nur die Fortbildungskosten fordern darf. Dein Gehalt bekommst du ja für deine Arbeitsleistung. Fahrtkosten wurden bei uns nicht erstattet. Daher konnte AG die nicht zurückfordern. Wir sind dann trotzdem mal einfach zum Anwalt gegangen. Vom AG wurde dann aus Kulanz auf die Rückforderung verzichtet. Man hatte keine Lust auf einen Rechtsstreit.
xirot:
--- Zitat von: WillyWonka98 am 23.12.2024 14:01 ---Hallo,
ich habe meinen Angestelltenlehrgang II gemacht und dafür mich hinterher 3 Jahre an meinen AG binden lassen.
Sollte ich aus meiner dreijährigen Bindung mit meinem Arbeitgeber eher rausgehen kommen auf mich Kosten zu. Genannt wurden AG-Kosten (sprich Gehalt), Fortbildungskosten und Fahrtkosten.
Das Gehalt ist das höchste. Ist dies rechtens?
Grüße
--- End quote ---
Und wie das rechtens ist. Habe es schon oft erlebt wie sich Jünglinge Fortbilden lassen haben und dann reingehauen sind zu deutlich höher bezahlten Jobs, sodass es sie nicht mal gejuckt hat, dass sie die Fortbildungskosten rückerstatten mussten. Der betreffende AG achtet jetzt drauf, dass er so möglich keine jungen einstellt sondern nur noch Mit-40er+ die nicht mehr auf Karriere wert legen sondern ehr sicherheit.
Casa:
--- Zitat --- Der betreffende AG achtet jetzt drauf, dass er so möglich keine jungen einstellt sondern nur noch Mit-40er+ die nicht mehr auf Karriere wert legen sondern ehr sicherheit.
--- End quote ---
Seltsame Reaktion, wenn er doch die Fortbildungskosten erstattet bekommt.
FearOfTheDuck:
Eigentlich nicht. Der Aufwand des AG beschränkt sich ja nicht nur auf die Fortbildungskosten. Da wird umorganisiert, der Mitarbeiter muss ggf. zu bestimmten Zeiten vertreten werden, dümmstenfalls kann die Vertretung nicht von vorhandenem Personal abgefangen werden. Dann musst der AG die Rückzahlung überwachen etc.
Und das alles, wo der AG sich von der Fortbildung des AG doch etwas verspricht. Da finde ich die Reaktion, nach Leuten Ausschau zu halten, die dann evtl. eher bleiben, nicht seltsam.
WillyWonka98:
Hallo @all
Die Bindung läuft seit Juni 2023. Sprich die ersten 18 Monate sind schon/erst durch.
Ich habe mit anderen Behörden hier in Niedersachsen schon Kontakt gehabt und die Kosten werden ihrerseits nichts übernommen.
Über das Gehalt bin ich halt auch gestolpert, da ich auch so bezahlt worden wäre. Auf einen Rechtsstreit habe ich auch eher keine Lust.
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